Leinenpflicht für wen?

Hallo,
ich wüsste gerne wie das mit der Anleinpflicht in Deutschland geregelt ist. Darf man einen Hund im Wohngebiet frei laufen lassen ( der wie alle Hunde gaaanz lieb ist und nichts macht …)? Ist das bundeseinheitlich geregelt oder von Gemeinde zu Gemeinde oder hat das was mit der Grösse oder Rasse zu tun ?

…fragt sich und Euch
Kosmokatze

Hallo,

ich bin kein Jurist, kann also nur meinen Wissensstand wiedergeben.

Du bekommst, wenn Du Deinen Hund anmeldest, meist eine Bestätigung in der steht wie es im Ort geregelt ist.

Die Regelungen sind örtlich verschieden.

Meist ist es so, dass Du Hunde grundsätzlich anleinen musst. „Grundsätzlich“ hat aber in der Juristen- und Alltagssprache eine unterschiedliche Bedeutung.

Du wirst, solange Dein Hund keine Probleme macht, auch keine bekommen.
„Das Probleme machen“ ist aber schon ein Problem, einige „Tierfreunde“ reagieren schon massiv, wenn Dein Hund an einem Busch schnüffelt.

Ich habe es erlebt, dass hinter mir ein Alter (ich vermeide die Formulierung: ein älterer Herr) zu seiner Begleitung sagte, „Diesen Tierquäler sollte man anzeigen, einen solchen Hund kann man nicht in der Stadt halten“.

Ich habe einen Collie, einen Garten.

Als jetzt die Diskussion um die Vogelgrippe war, habe ich erfahren, dass, wenn es denn stimmt, jemand 250 Teuro zahlen musste, weil er zwei Hunde freilaufend mit sich führte. Der vermutlich wahre Grund war aber, dass er auf die Aufforderung, die Hunde anzuleinen, „pampig“ wurde, das haben dann die Polizisten entsprechend honoriert.

In vielen Städten gibt es mittlerweile auch „Auslaufflächen“, dort ist das Freilaufen erlaubt, mit aller Vorsicht! Einen „Beisser“ darfst Du auch dort nicht frei laufen lassen.

Was mich an diesem Thema ärgert ist, dass ich nicht wissen kann, welche Bestimmungen in einem Reiseziel gilt. Wenn ich mich umfassend vorher informieren muss, ist es schon eine Einschränkung der Reisefreiheit.

Eine ausdrückliche Leinenpflicht kann für Hundehalter ausgesprochen werden, die ihre Hunde nicht im Griff haben.

Ich habe so einen Beißer und sein Herrchen erlebt, muss man nicht haben. Aber es wurde keine Halteverbot erteilt, DAS wäre die richtige Maßnahme!

Also, hab Deinen Hund im Auge, vermeide „Feindhunde“, es gibt zwei Hund mit denen sich mein Hund absolut nicht verträgt, wir vermeiden den Kontakt und damit Probleme.

Du kannst natürlich mal Pech haben und auf jemanden stossen, der befördert werden will, ok. bischen Risiko ist halt im Leben.

Viel Spass mit Deinen Tieren

Gruß Volker

Nicht mein Hund
Hallo Volker ,
danke für Deine Antwort.
Es handelt sich nicht um meinen Hund, sondern um den meines neuen Nachbarn. Ich habe Angst vor Hunden und er verkündete gestern bei unserem ersten Zusammentreffen auf der Strasse, dass sein Hund freilaufend sei. Dieser Hund lief dann sofort in meinen Garten und in meinen Schuppen und sprang an mir hoch.
Ich hab schon gleich die Schnauze voll davon.
Ich bin einige Male von Hunden ( die gaaaanz lieb sind und NIE
beissen ,gebissen worden ,vorher hatte ich ein normales Verhältnis zu
Hunden ).
Ich möchte gleich klären, dass er den Hund hier auf der Strasse nicht frei laufen lässt. Ich sterbe vor Angst ,wenn mir ein Hund ohne Herrchen auf der Strasse entgegen kommt und ich lege auch keinen Wert auf einen weiteren Kacker auf meiner Wiese ( schlimm genug, dass viele Hundehalter ihre Hunde auf Privatgrundstücke kacken lassen.

Wir wohnen in einem kleinen Dorf, mit viel Platz.

Gruß
Kosmokatze

Hallo,

also bei uns in der Gemeinde ist das so geregelt das alle Hunde angeleint werden müssen wenn bewohnte Flächen in einem Umkreis von 500 metern vorhanden sind.
Schönen Tag noch.

An verschiedenen Stellen:

Gundsätzlich im Tierschutzgesetz
dann in den Bundesländerhundegesetzen oder Hundeverordnungen
Und örtlich in den Kommunalen Satzungen

So weit wir informiert sind, müssen egal nach welcher Hundeverordnung alle Hunde in der Ortschaft angeleint werden, da sie eine Gefahr für sich und andere dastellen. Wie schnell rennt ein Tier dann doch mal vor das Auto??? oder plündert den gelben Sack und ist dann krank oder…

Ich würde Deinem Nachbarn sagen, dass Du Angst vor Hunden hat und er ihn bitte an die Leine nehemn soll, wenn er in Deine Nähe kommt. Außerdem hat sein Hund definitiv nichts in Deinem Garten verloren!!! Mach ihm das klar. Anderen Falls lege ihm nahe, dass Du es, wenn er Dir nicht entgegen kommt, dem Ordnungsamt mitteilst, dass das Tier frei läuft. (das aber nur als letzte Maßnahme) Es sollte doch im gegenseitigen Verständnis eine Lösung geben.

…ach ja, in den meisten Satzungen steht auch, dass Müll etc. zu beseitigen ist. Hierzu zählen im Ort auch die Hundehaufen, da durch diese Krankheiten übertragen werden können.

Haben selbst seit ein paar Wochen nen großen Rotti und haben die Nachbarn auch vorgewarnt, damit die Kinder nicht die Hand durch den Zaun strecken (wir wussten ja noch nict wie das Tier reagiert, da aus dem Tierheim) Mittlerweile stürzen sich die Kinder vom Nachbarn auf den Hund, wenn sie ihn nur aus der Ferne sehen und der Hund lässt bereitwillig alle Streicheleinheiten über sich ergehen.

Hallo Kosmokatze,

danke für Deine Antwort.
Es handelt sich nicht um meinen Hund, sondern um den meines
neuen Nachbarn.

Das verschiebt natürlich den Aspekt, das hatte ich so aus dem Post nicht herausgelesen.

Ich habe Angst vor Hunden und er verkündete
gestern bei unserem ersten Zusammentreffen auf der Strasse,
dass sein Hund freilaufend sei. Dieser Hund lief dann sofort
in meinen Garten und in meinen Schuppen und sprang an mir
hoch.

Das sollte tatsächlich nicht passieren.

Ich hab schon gleich die Schnauze voll davon.

Verständlich.

Ich bin einige Male von Hunden ( die gaaaanz lieb sind und NIE
beissen ,gebissen worden ,vorher hatte ich ein normales
Verhältnis zu
Hunden ).

Ich erinnere mich an zwei Fälle, verstehe es bitte nicht falsch, aber auch die Menschen können ein wenig Rücksicht nehmen, ich unterstelle nicht, dass Du etwas falsch gemacht hast, möchte nur diese Facette mit einbrringen, da sie oft vergessen wird, also nur Bsp.:

Fall 1: auf einer ausgewiesenen(!) Freilauffläche kommt eine Joggering und macht Intervalltraining, direkt neben dem Hund fängt sie wieder an zu laufen und trifft durch die Armbewegung fast die Schnauze, dass der knurrte und fletschte kann ich verstehen, er fühlte sich direkt angegriffen.
Die Joggerin meine nur, dass ich gefälligst auch auf der Auslauffläche den anleinen muss, sobald ein J. kommt

Fall 2: ich gehe mit unserem Hund an einem älteren Herrn mit einem Fahrrad vorbei, beim passieren versucht er auf das Rad zu steigen verfehlt es und trifft fast den Hund mit seinem Fuss.
Hund war angeleint, der Rentner empörte sich, das ich mit einem Hund in der STadt rumlaufe.

Ich möchte gleich klären, dass er den Hund hier auf der
Strasse nicht frei laufen lässt.

Rede doch mal ohne den Hund mit ihm, notfalls per Telefon und erzähle ihm von Deinen Erlebnissen und erkläre daraus die Angst. Sollte er verstehen.
Ich sterbe vor Angst ,wenn

mir ein Hund ohne Herrchen auf der Strasse entgegen kommt und
ich lege auch keinen Wert auf einen weiteren Kacker auf meiner
Wiese ( schlimm genug, dass viele Hundehalter ihre Hunde auf
Privatgrundstücke kacken lassen.

Bei uns bist Du auch auf den Freillaufflächen verpflichtet den Kot aufzunehmen, es stehen (naja) ausreichend Spender für Tüten zur Verfügung, also keine Ausrede möglich!

Wäre für beide Seiten schön, wenn ihr´s irgendwie einvernehmlich hinbekommt.

Viel Erfolg und Gruß

Volker

So weit wir informiert sind, müssen egal nach welcher
Hundeverordnung alle Hunde in der Ortschaft angeleint werden,
da sie eine Gefahr für sich und andere dastellen. Wie schnell
rennt ein Tier dann doch mal vor das Auto??? oder plündert
den gelben Sack und ist dann krank oder…

Einen generellen Leinenzwang, unabhängig von Rasse, Größe und Zeit, gibt es nirgends. Wegen dem Tierschutzgesetz, außerdem hat auch der Hundehalter ein Recht auf Entfaltung. Zumindest ist hier in Berlin kein genereller Leinenzwang, nur im Wald, auf Grünflächen, Bahnhöfen, Haltestellen, Fußgängerzonen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ich würde Deinem Nachbarn sagen, dass Du Angst vor Hunden hat
und er ihn bitte an die Leine nehemn soll, wenn er in Deine
Nähe kommt. Außerdem hat sein Hund definitiv nichts in Deinem
Garten verloren!!! Mach ihm das klar.

Das würde ich auch vorschlagen, aber nett und höflich und nicht : „Nehmen Sie gefälligst Ihre Dreckstöle an die Leine, sonst hole ich die Polizei und das OA!“
Es kommt oft auf den Tonfall an. Wenn mir jemand in Ruhe darstellt, dass er schon öfter von Hunden gebissen wurde und er deswegen Angst hat, auch vor harmlosen Hunden. Dann mache ich meinen an, auch wenn ich weiß, dass er nichts tut.

Anderen Falls lege ihm
nahe, dass Du es, wenn er Dir nicht entgegen kommt, dem
Ordnungsamt mitteilst, dass das Tier frei läuft. (das aber nur
als letzte Maßnahme) Es sollte doch im gegenseitigen
Verständnis eine Lösung geben.

Das als allerletzte Maßnahme.

Gruß Claudia.