Guten Tag,
A hat einen Hof gekauft, auf dem B mit Schäferhund Wohnrecht hat. B hat laut Kaufvertrag kleinen Hofteil zur Nutzung. Hund von B läuft frei auf dem gesamten Hof. Bitten von A, den Hund anzuleinen, werden von B ignoriert. Hund von B attakiert und belästigt Kinder, Erwachsene und Tiere auf dem anderen Hofteil. Auch A wurde schon mehrfach im Halbdunkel attakiert und hat Angst vor dem Hund von B. Welche Möglichkeiten gibt es, B zum Anleinen des Hundes zu bringen, bzw. welche rechlichen Schritte kann A einleiten.
Vielen Dank für Informationen
Erstmal… körperverletzung, wenn er kinder attackiert
und dann dass der hund kein landnutzungsrecht hat und der b dafür sorgen muss dass der hund auf seinem grundstück steht
Hallo!
Erstmal… körperverletzung, wenn er kinder attackiert
Interessant, der Hund begeht also eine Körperverletzung. Eine Freiheitsstrafe ist da ja noch recht praktikabel (müssen leider sehr viele Hunde auch ohne „Schuld“ ertragen), aber wie soll der arme Hund eine Geldstrafe berappen?
und dann dass der hund kein landnutzungsrecht hat und der b
dafür sorgen muss dass der hund auf seinem grundstück steht
… das wissen wir wohl alle. Die Frage war, was sich für Konsequenzen daraus ergeben können.
B muss nicht dafür sorgen, „dass der Hund auf seinem Grundstück steht“, B muss dafür sorgen, dass dieser nicht das Grundstück des A betritt, soweit B (der Hund sowieso nicht, Hunde haben keine Rechte, können sich dafür aber immerhin auch nicht strafbar machen) dort kein Nutzungsrecht hat. Das lässt sich auf zivilrechtlichem Wege sehr schön durch Vertragsstrafen und Unterlassungsklagen bzw. -verfügungen regeln. Es kommt natürlich darauf an, inwieweit das Nutzungsrecht der Person mit dem Wohnrecht spezifiziert ist.
Ich würde auf jeden Fall den Rechtsweg gegen den Hund bestreiten…
…wobei ich mit der Bezeichnung „Hund“ für Person B möglicherweise eine Beleidigungsklage an den Hals bekomme.
Hallo,
und zusätzlich könnte man den Weg über die Ordnungsbehörden wählen, denn ein freilaufender aggressiver Hund stellt eine Gefahr dar, die es abzuwehren gilt. Also eine Ordnungsverfügung gegen den Hundehalter, die mit Zwangsgeld unterlegt werden kann.
Gruss
Iru