'Leint doch eure Kinder an.' (Hundebesitzer)

ANgenommen

es gäbe ein Mehrfamilienhaus mit gemeinsamen Garten.
Der Garten würde von Mietern zum Sitzen genutzt, von einer Einzelkatze eines Mieters und von drei Kindern anderer Mieter.
Angenommen, es sei wirklich gut und positiv gelaufen.

Angenommen, es sei ein neuer Mieter ins Haus gezogen, der täglich Besuch bekäme von einem Kumpel. Der Kumpel ginge mit seinem Schäferhund täglich in den Garten, ohne den Hund anzuleinen.

Der Hund würde sowohl die Katze mehrmals hetzen als auch die Kinder stellen und anbellen.

Auf Bitten hin würde der Besucher sagen, er würde seinen Hund nicht anleinen, sollten Andere doch ihre Katzen oder Kinder anleinen.

Auf Nachfrage hätte der Besucher gesagt:
Ja, natürlich würde der Hund zubeißen, er sei verwildert. Er hätte ein schweres Schicksal.

Mahnschreiben der Hausverwaltung würden ignoriert. Der Vermieter der betreffenden Wohnung interessiere sich nicht für das, was passiert und erscheine auch nicht mehr bei der Eigentümergemeinschaft.

Angenommen, die Mutter der Kinder halte sich auch Angst heraus und die Mieter des Hauses hätten ebenso Angst vor den beiden Männern, die baumlang und täglich alkoholisiert seien. Reden hätte in Beschimpfungen seitens der Männer geendet.

Aus Angst würde der Garten nun gar nicht mehr genutzt.

Was könnte man tun.

Danke für Antworten…
K.

Hallo

Angenommen, es sei ein neuer Mieter ins Haus gezogen, der
täglich Besuch bekäme von einem Kumpel. Der Kumpel ginge mit
seinem Schäferhund täglich in den Garten, ohne den Hund
anzuleinen.

Was sagt die hausordnung? Was sagt die Gemeindesatzung über das Anleinen von Hunden in der geschlossenen Ortslage? Was sagt die Steuermarke am Halsband des Tieres?

Der Hund würde sowohl die Katze mehrmals hetzen als auch die
Kinder stellen und anbellen.

Wer mein Kind anbellt, stirbt.

Auf Bitten hin würde der Besucher sagen, er würde seinen Hund
nicht anleinen, sollten Andere doch ihre Katzen oder Kinder
anleinen.

Ich würde ihm sagen, dass es doch schade wäre, wenn der Hund das ausgelegte Rattengift frisst.

Auf Nachfrage hätte der Besucher gesagt:
Ja, natürlich würde der Hund zubeißen, er sei verwildert. Er
hätte ein schweres Schicksal.

Das würde ich dem Ordnungsamt mitteilen. Eingeschrieben mit Rückschein an den Amtsleiter und Kopie an den BM. Nicht dass es nachher theoretisch wieder heißen kann, man hätte nichts gewusst.

Mahnschreiben der Hausverwaltung würden ignoriert.

Na und dann? War es das dann für die HV?

Der
Vermieter der betreffenden Wohnung interessiere sich nicht für
das, was passiert und erscheine auch nicht mehr bei der
Eigentümergemeinschaft.

Angenommen, die Mutter der Kinder halte sich auch Angst heraus
und die Mieter des Hauses hätten ebenso Angst vor den beiden
Männern, die baumlang und täglich alkoholisiert seien. Reden
hätte in Beschimpfungen seitens der Männer geendet.

Protokoll anfertigen!

Aus Angst würde der Garten nun gar nicht mehr genutzt.

Was könnte man tun.

Man könnte den Hell’s Angels einen Grillabend ausrichten. Danach gibt es keinen Mieter, keinen Kumpel und keinen Hund mehr.

Gruß
smalbop

Hallo,

Wenn der Vermieter nicht hilft, dann könnte die Polizei mal angerufen werden.

Zumindest in Hinsicht Drohungen und Gefährdung könnten die auch auf dem Grundstück des Mietshauses mal auf den Busch klopfen.

Effektiv könnte es allerdings optimal wirken, wenn die Polizei die Situation direkt so sehen könnte, wie sie sich unter allen Beteiligten vor Ort darstellt.

( Also die Missetäter direkt erwischt )

Gerade bei Kindern + mögliche Hundeattacke dürfte dann auch schon ein Blaulicht unter der Dienstmütze blinken. ( Zuviel ist bereits passiert )

mfg

nutzlos

Echt für so einen dämlichen Beitrag sollte es was im Strafgesetzbuch geben.
Das traurige. Der UP glaubt das vielleicht noch.

Dir ist schon klar, dass Du gerade mehrmals das Begehen von Straftaten empfohlen hast?
Ach, da gibt es ja doch was im STGB.
Schade dass es rein fiktiv ist.

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Echt für so einen dämlichen Beitrag sollte es was im
Strafgesetzbuch geben.

Es sollte einen handlungsfähigen und -willigen Rechtsstaat geben, dann bräuchte es keine so „dämlichen Beiträge“.

Das traurige. Der UP glaubt das vielleicht noch.

Dir ist schon klar, dass Du gerade mehrmals das Begehen von
Straftaten empfohlen hast?

Nö, das ist niemandem außer dir „klar“.

Ach, da gibt es ja doch was im STGB.

Humbug.

Schade dass es rein fiktiv ist.

Ja, denn ich würde solche Typen ganz gerne mal konkret zur Räson gebracht sehen.

smalbop

PS. Wo der Rechtsstaat versagt, braucht er sich über Selbstjustiz nicht zu wundern.

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Angenommen, es sei ein neuer Mieter ins Haus gezogen, der
täglich Besuch bekäme von einem Kumpel. Der Kumpel ginge mit
seinem Schäferhund täglich in den Garten, ohne den Hund
anzuleinen.
Der Hund würde sowohl die Katze mehrmals hetzen als auch die
Kinder stellen und anbellen.

Große fremde nicht angeleinte Hunde haben generell im Mietobjekt nichts zu suchen, sicher nicht in der Nähe von Kindern: zu gefährlich. Polizei rufen.

Auf Bitten hin würde der Besucher sagen, er würde seinen Hund
nicht anleinen, sollten Andere doch ihre Katzen oder Kinder
anleinen.

bestätigt die Gefährlichkeit durch unverantwortliches Handeln des Hundehalters.

Auf Nachfrage hätte der Besucher gesagt:
Ja, natürlich würde der Hund zubeißen, er sei verwildert. Er
hätte ein schweres Schicksal.

Noch schlimmer! Polizei rufen, Zeugenerklärungen bereithalten.

Mahnschreiben der Hausverwaltung würden ignoriert.

Vermieter bzw. Hausverwaltung können Besuchern von Mietern die andere Hausbewohner im Mietobjekt belästigen und gefährden ein Hausverbot erteilen. Ignoranz des Hausverbots = Hausfriedensbruch = Straftat:stuck_out_tongue:olizei entfernt den unerwünschten Besucher.

Grundsätzlich ist der Mieter für Fehlverhalten seiner Besucher verantwortlich: bei diesem wäre eine Abmahnung der Hausverwaltung angebracht.

Die Hundegesetze regeln die Haltung der Hunde wie u.a. Leinen-und Maulkorbzwang. Sie sind Ländersache.

Hallo,

Das traurige. Der UP glaubt das vielleicht noch.
Dir ist schon klar, dass Du gerade mehrmals das Begehen von Straftaten empfohlen hast?

Erklär uns allen, die wir es auch nicht wissen, welche Straftaten genau gemeint sind. Bisher dachte ich, dass ich mich und mein Kind vor Angriffen schützen darf und bspw. bei einem Hund nicht warten muss, bis dieser mir oder meinem Kind lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt hat. Selbstverständlich stirbt dann der Hund, wenn ich Mittel und Wege dazu habe, um diese akute Gefahr abzuwehren. Bisher dürfte wohl noch jedes Gericht das Leben und die Unversehrtheit eines Kindes über die Unversehrtheit einer Sache stellen. Das mag sich mit zunehmender Vergreisung vielleicht mal ändern und irgendwann haben dann Hunde mehr Rechte, aber bisher ist es erstmal noch nicht so.

Ach, da gibt es ja doch was im STGB.

Was? Ist Notwehr und Nothilfe gegen Hunde inzwischen eine Straftat?

Schade dass es rein fiktiv ist.

Nö, eigentlich nicht. Echte Leute, die Kinder anleinen wollen, haben ganz offensichtlich einen gehörigen Dachschaden. Dann lieber nur fiktive Leute mit einem Dachschaden.

Grüße

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Kleiner aber feiner Unterschied
Hallo

Erklär uns allen, die wir es auch nicht wissen, welche
Straftaten genau gemeint sind. Bisher dachte ich, dass ich
mich und mein Kind vor Angriffen schützen darf und bspw. bei
einem Hund nicht warten muss, bis dieser mir oder meinem Kind
lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt hat.

Auch wenn es blöde klingt: Das müsste man abwarten, zumindest aus juristischer Sicht.

Selbstverständlich stirbt dann der Hund, wenn ich Mittel und
Wege dazu habe, um diese akute Gefahr abzuwehren.

Die Frage ist doch, ob ein agressiver Hund auch gleichzeitig eine akute Gefahr darstellt. Wenn dein Nachbar dir ständig droht dir den Hals umzudrehen, darfst du ihn ja auch nicht umbringen. Du musst warten, bis er es tatsächlich versucht.

Was? Ist Notwehr und Nothilfe gegen Hunde inzwischen eine
Straftat?

Sicherlich nicht. Aber es ist sicherlich nicht erlaubt, einen Hund zu vergiften, nur weil die Möglichkeit besteht, dass er irgendwann einmal zubeissen könnte.

Luise

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Notwehr/Nothilfe darf erst geleistet werden wenn ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht oder bereits stattfindet.

Da dies in der Schilderung nicht ansatzweise erfüllt ist, ist dies auch nicht anwendbar.
Ansonsten der Paragraph den Du haben wolltest:
STGB §111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Über die Folgen von Selbstjustiz werde ich nicht weiter eingehen.
Nur mal ein Gedanke: Was ist wenn Du den Hund vergiftest und der Besitzer anschließend Dich. Ist das dann in Ordnung? Weil ist ja Selbstjustiz.
So entstanden früher Blutfehden.

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Ja, denn ich würde solche Typen ganz gerne mal konkret zur
Räson gebracht sehen.

Fürs Herrchen: Pfefferspray oder Inhalt eines Feuerlöschers
für hundchen Pfefferspray und dann abstechen.

PS. Wo der Rechtsstaat versagt, braucht er sich über
Selbstjustiz nicht zu wundern.

richtig.

So ist es nun auch wieder nicht
Hallo Safrael

Ansonsten der Paragraph den Du haben wolltest:
STGB §111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Worin siehst du den als erfüllt?

Fragende Grüße

Luise

Hi,

das Auslegen von Giftködern um dem Hund zu Schaden oder das andere Formen von Schädigungen am Hund wären Sachbeschädigung(der Hund ist nun einmal eine Sache und Eigentum eines anderen). Die Hells Angels ein zu laden um den Typen los zu werden könnte man von Drohung über Sachbeschädigung bis hin zu den verschiedenen Körperletzungen 223-227 STGB interpretieren.

(1) Wer öffentlich , in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

Steht wohl außer Frage, dass dieses öffentliche Forum eine Schrift ist, oder?

MFG

Richtig lesen und interpretieren
Hi

(1) Wer öffentlich , in einer Versammlung oder durch Verbreiten
von Schriften
(§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat
auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

Er hat doch geschrieben:

Ich würde ihm sagen, dass es doch schade wäre, wenn der Hund das ausgelegte Rattengift frisst.

Worin erkennst du darin eine Äußerung, die diesen Tatbestand erfüllt. Es ist wie so vieles im Leben: Es kommt auf die Formulierung an.

Das gleiche gilt auch für die Hells-Angels Party!

Luise

Hallo!

Was man tun könnte? Sich an einen Rechtsanwalt wenden und z.B. Ansprüche gegen den eigenen Vermieter geltend machen oder aber evtl. auch gegen den Störer.

Gruß
Tom

Hallo!

Also man sollte doch schon etwas am Teppich bleiben: bei weitem nicht jeder Hund ist eine Gefahr für Kinder oder andere Menschen. Wenn es eine konkrete Gefahr gibt, muss man natürlich was tun, aber dieses Antihundekasperltheater vs. Antikinderkasperltheater halte ich für völligen Unsinn.

Gruß
Tom

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Ah ok, also wenn ich zum Auftragskiller sage: „Ich möchte nicht , dass sie Max Mustermann töten.“ und ihm anschließend x tausend € in die Hand drücke ist das legal?

Interpretieren bedeutet zwischen den Zeilen zu lesen.

Schönes Wetter heute…
meinst du nicht auch?

Luise

Passt scho
Also hier scheint gerade die Sonne.

Eine Sache macht der Diskussion doch …
Hallo…

…absolut keine Ehre:

Einige User werfen hier einfach Namen in die Runde nach dem Motto:

Wenn ich es nicht auf legalem Wege schlichten kann, dann rufe ich die " Critters " und die " Aliens "
In soweit also jetzt mal rein fiktive Namen erfundener Geschichten gewählt.

Ich bekomme auch einen Rüffel, wenn ich als Laie hier einen Tip zweifelhafter Sachkunde abgebe.

Daher mische ich mich ein, denn gemäß dieses Bretts würde ich auch die Nennung real existierender Gruppierungen " Zwecks … "… als rechtlich verwerflich halten.

mfg

nutzlos