Leipliche Vater rechte anfordern

Hallo
Habe da mal ne Frage:
Darf der Leibliche Vater von meiner Tochter
das Umgangsrecht zu ihr anfordern ob wohl er vor ihrer Geburt, Nacht ihrer Geburt bis Heute keine Interesse an ihr Zeigen tut Heute ist meine Tochter 7 mon. alt? Oder kann er auch das aleinige Sorgerecht anfordern?

Liebe Grüße evi1991

Hallo Evi,

ja, er kann ein Umgangsrecht fordern notfalls vor Gericht. Dabei macht es nichts aus ob er bis dahin kein Interesse gezeigt hat.
Es sei den es sprechen schwerwiegende Gründe gegen ein Umgangsrecht (Gewalt, Drogen etc.) Aber auch dann beseteht die Möglichkeit eines „überwachten“ Umgangsrechts, d.h. dass das Jugendamt jemanden bestellt, der immer dabei ist wenn dein Ex das Kind sieht.

Er kann natürlich auch das alleinige Sorgerecht beantragen wird damit aber keinen Erfolg haben wenn es von Deiner Seite keine schwerwiegenden Gründe gibt dir das Sorgerecht zu entziehen.

Wende Dich doch einfach mals ans Jugendamt und lass dich beraten.

Grüße
Anja