Leistet die Berufsgenossenschaft ?

Habe bis Mitte 1993 11 Jahre als Maler gearbeitet und als Spätfolge die anerkannte Berufskrankheit 1318 erlitten (z. Z. arbeitsfähig).
Erhalte ich Leistungen von der Berufsgenossenschaft, wenn ich wieder wg. dieser Krankheit arbeitsunfähig bin, obwohl ich schon lange nicht mehr in diesem Beruf arbeite?
Wann leistet die BG? Nach Ende des Krankengeldes erst?
Oder erst wenn eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird?
Wird die Leistung von der BG auf die Leistung aus der gesetzl. Rente angerechnet?

Vielen Dank!

Wenn die Berufskrankheit anerkannt ist, kommt es auf den diagnostizierenden Arzt an, ob er eine Nachfolgeerkrankung aufgrund der BK attestiert, dann müsste die BG unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder leisten. Was ich nicht verstehe ist folgendes. Die Aufgabe der BG ist es in erster Linie, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Wenn dazu keine Reha notwendig war, sondern ein reiner Tätigkeitswechsel genügt hat, werden aus der Sicht der BG keine weiteren Rehamaßnahmen notwendig sein. Rentenleistungen sind erst dann fällig, wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung eintritt und sie dann dafür einen Entschädigungsanspruch haben, um etwaige BK bedingte Lohneinbußen auszugleichen
Eine BK ist sicherlich bedauerlich, aber wenn diese sie nicht in einer anderen Erwerbstätigkeit einschränkt, besteht für sie auch kein Entschädigungs-
anspruch. Mag sein, dass diese Antwort für sie enttäuschend sein mag, aber meine Aufgabe ist es, den Standpunkt der BG zu erläutern und nicht ihnen Hoffnungen auf BG Leistungen zu machen, zu denen diese nicht verpflichtet ist.

Dietmar Richter

Vielen Dank Herr Richter; die Antwort ist völlig i. O.
Mit der Ärzteschaft spreche ich.
Die BK führt sie systematisch step by step in die Erwerbsunfähigkeit. Sie ist eindeutig eine Spätfolge der 11jährigen Malertätigkeit, daher auch als BK anerkannt. Wahrscheinlich wäre sie noch früher ausgebrochen, hätte ich nicht schon intuitiv nach 11 Jahren den Beruf gewechselt. Ich freue mich über jeden noch halbwegs arbeitsfähigen Tag. Aber für den Tag X muss ich heute schon vorsorgen, da die Leistungen aus der gesetzl Kasse nicht reichen werden.
Wissen Sie, wo man sich hier beraten lassen könnte?
Ich denke, die BG ist hier nicht der richtige unabhängige Ansprechpartner oder doch?. Gibt es eine unabhängige Institution, die beraten könnte? Oder vielleicht zur Rentenberatungsstelle der Rentenversicherung?
Vielen Dank und viele Grüße
Lachm.

Die Rentenberatungsstelle der RV wird sich solange nicht für zuständig erklären, bis sie einen Rentenantrag stellen können. Ich sehe leider weitere Schwierigkeiten auf sie zukommen. Vor Bewilligung einer BK Rente werden sie noch einmal eine Begutachtung
durch den BG Gutachter über sich ergehen lassen müssen.
Dieser wird erfahrungsgemäß ihren Antrag zunächst ablehnen, da durch die andere Tätigkeit zur Zeit eine Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Im Zweifelsfall wird er darauf bestehen, dass eine spätere Erwerbsunfähigkeit erst durch eine Verschlimmerung ihres Gesundheitszustandes herbeigeführt worden sei, für die die neue Berufstätigkeit herangezogen werden müsse und eben dann auch eine andere BG. Bei BK Renten besteht das Prinzip bei den BG´en, den letzten bzw. die letzte beißen die Hunde. Das heißt, nicht die für den Verursacher der BK zuständige BG bleibt zuständig, sondern die BG, die in ihrer letzten Tätigkeit für sie zuständig war. Häufig werden Betroffene zwischen diesen beiden Zuständigkeiten zerrieben, da jede BG gehalten ist, möglichst eigene Rentenzahlungen wie auch immer zu verhindern, häufig zu Lasten des Betroffenen. Ich kann ihnen nur raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen. Von denen gibt es aber nicht viele wirklich kompetente. Deswegen müssen sie diesbezüglich bundesweit jemanden suchen. Ich warne sie ausdrücklich davor, irgendeinen Anwalt damit zu beauftragen. In Münster kann ich Ihnen die Kanzlei Meisterernst empfehlen, in Oldenburg die Kanzlei Klatt. Die würden ihnen auch dabei helfen, staatliche Prozesskostenhilfe zu beantragen, denn aus der eigenen Tasche werden sie das kaum bezahlen können. Sollten sie in Süddeutschland wohnen, käme RA Schauwecker in Stuttgart in Frage. Auf jeden Fall sollten sie unverzüglich eine dieser Kanzleien in Anspruch nehmen, bevor das Kind im Zuständigkeitsgerangel in den Brunnen fällt.

Viel Erfolg

Dietmar Richter

Ja, die Berufsgenossenschaft leistet weiter und diese Einnahmen werden auf die Zahlungen der gesetzlichen Rente angerechnet. Max. Rentenhöhe aus der BG als Faustformel: 66% vom letzten Brutto.
Beste Grüße & gute Genesung

Hoi.

Frage 1:
Ja!

Frage 2:
Die BG leistet immer dann, wenn kein Entgelt gezahlt wird. Also in der Regel nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Wenn die AU wegen der Berufskrankheit ist, zahlt dann eben die „alte“ BG und nicht die Krankenkasse oder gar die „neue“ BG.

Frage 3:
Ja, die Leistungen aus einer Unfallrente werden bei der Altersrente angerechnet.

Ciao
Garrett

Hallo Herr Richter,
vielen herzlichen Dank für Ihren sehr guten expertenrat!
Genau damit habe ich gerechnet und ohne anwaltliche hilfe geht da gar nichts. Und genau, hier einen guten zu finden, ist die nächste hürde.

Viele grüße aus berlin
lachmännchen

Danke Solianer!

Danke Garrett!

Die von mir genannten Anwälte sind es gewohnt bundesweit Mandate wahrzunehmen. Im Internetzeitalter ist es ja auch kein Problem, mit Hilfe von Scans selbst Dokumente elektronisch auszutauschen. Von der reinen Entfernung her würde ich Ihnen Herrn Klatt in Oldenburg empfehlen. Ich kenne ihn persönlich und wir Duzen uns. Ihm gegenüber können Sie sich auf mich berufen. Wenn er sich nicht sofort erinnern sollte, können Sie ihn daran erinnern, dass wir uns aus den VBG Gremien kennen.

Viel Glück