Leistet die Vermögensschaden-Haftpflicht-Vers. für Versicherungsmakler auch dann, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer kein Maklerauftrag besteht?
Leistet die Vermögensschaden-Haftpflicht-Vers. für Versicherungsmakler auch dann, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer kein Maklerauftrag besteht?
Die Versicherung haftet dann, wenn zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten besteht. Ob hierzu ein Maklerauftrag Voraussetzung ist, läßt sich aus den gemachten Angaben nicht herleiten.
Mehr Informationen zu dem Schadensfall wären schon erforderlich!
eigenes Berufsrecht …
… sollte man kennen ;o)
Liebe Kollegin,
die Experten in diesem Forum freuen sich auch über Anrede und Gruß!
Spätestens wenn du als Maklerin dem Kunden eine Versicherung vermittelst, dann besteht auch ein - zumindest mündlicher - Versicherungsmaklervertrag. Nach gut begründeter Ansicht vieler Fachjuristen besteht der Vertrag sogar schon ab Gesprächsaufnahme, im Juristendeutsch „in contrahendo“.
An §11 VersVermV und die schriftlichen Einwilligungen nach BDSG und UWG hast du sicher gedacht.
Im Übrigen bist du selbst qualifiziert, die Frage zu beantworten: Schau bitte in den Bedingungen deiner VSH nach, welche Obliegenheiten dort von dir gefordert sind. Wenn du die erfüllt hast, hast du offenkundig auch Deckung.
Viele Grüße
oscar.
Hallo Oscar,
vielen Dank, dass Du Dich trotz meiner schlechten Umgangsformen meines Problems angenommen hast. Werde mich selbstverständlich bessern… das war meine erste Anfrage hier und habe - ehrlich gesagt - den Aufbau des Fragen- und Antwortsystems noch nicht so ganz verstanden… aber ich arbeite dran…
Viele Grüsse
Liebes
Hallo,
jetzt wird es kurios, die Anfrage kommt von einer Vers-Maklerin… zunächst mal Kompliment an Oscar, dass er das direkt geblickt hat.
Und Dir als Fragestellerin kann ich nur raten: unabhängig von der Antwort - suche Dir sofort eine neue Betätigung. Dir scheinen die elementaren Kenntnisse für das Metier zu fehlen und eigentlich müsste man jeden Deiner Kunden/Interessenten warnen, denn die gehen ja davon aus, dass sie eine Expertin konsultieren.
Grüße, M