Hallo,
jemand möchte eine Gruppe aus der Schweiz bei uns in Deutschland bewerben und mit der Akquise diese hier vermarkten, dieser würde hierfür eine Pauschale bekommen, was muss er hier aber beachten da diese Gruppe in der Schweiz sitzt?
Braucht man etwas besonderes hierfür?
MFG
Servus,
Ort der Leistung ist dort, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt, also die CH. Die Leistung unterliegt also nicht der deutschen USt, der Umsatz ist nicht steuerbar in D. Es darf weder deutsche USt noch schweizer MWSt fakturiert werden, der Leistungsempfänger schuldet die schweizer MWSt.
Ausnahme: Wenn der Empfänger der Leistung durch eine Betriebsstätte in D (ein Auslieferungslager für sich alleine macht da nichts aus, aber in dem Moment, wo das Auslieferungslager kaufmännisch tätig wird, z.B. Bestellungen entgegennimmt oder Speditionen beauftragt, besteht eine Betriebsstätte) zum in D USt-pflichtigen Unternehmer wird und damit der Leistungsempfänger sein Unternehmen in D betreibt, wird unabhängig davon, wo die Zentrale sitzt, der Umsatz des Akquisiteurs steuerbar und steuerpflichtig in D.
Falls die Lieferungen des Leistungsempfängers an seine Kunden in D nicht ohnehin von der CH aus stattfinden, kann sich der Akquisiteur absichern, indem er sich die Steuernummer für die deutsche USt benennen lässt. An dieser Steuernummer kann man erkennen, wo das Finanzamt sitzt, an das der Leistungsempfänger die deutsche USt abführt. Wenn es keine Steuernummer vom Finanzamt Konstanz ist, hat der schweizer Leistungsempfänger eine Betriebsstätte in D und der Akquisiteur muss deutsche USt fakturieren und abführen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder