Leistung aus Restschuldversicherng rückwirkend?

Hallo liebe Experten,

ich habe folgendes Problem.

Meine Freundin ist im November 2006 an einer schweren psychischen Krankheit erkrankt und auch seitdem arbeitsunfähig. Sie war jetzt bis März 2007 im Krankenhaus und danach noch fast 3 Monate in einer ambulanten Tagesklinik.

Seit Juni 2007 ist Sie nun daheim und wartet auf einen Rehaplatz. Ich bin gerade Ihre verschiedenen Verträge durchgegangen und da ist mir aufgefallen, dass Ihr Darlehen für einen PKW eine Restschuldversicherung mit AU hat. Ich frage mich jetzt natürlich, ob man diese Leistungen rückwirkend beantragen kann.

Die AGB sagen hierzu Folgendes:

[…]
Wird eine AU-Leistung beantragt, sind folgende Unterlagen ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen:

  • Durchschrift des Darlehensvertrages
  • ein Bericht des behandelnden Arztes.
    […]

Weiter steht in den AGB
[…]
Solange eine Mitwirkungspflicht nach den §… (siehe oben) vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
[…]

Ich denke die AGB sind eindeutig. Vielleicht gibt es ja aber dennoch eine Möglichkeit, die Geschichte noch zum guten zu wenden. Vielleicht hat hier jemand von euch einen guten Tipp oder einschlägige Erfahrungen. Vielleicht hilft auch ein Attest vom Arzt, wonach meine Freundin ja bis heute noch krank ist und der Mitwirkungshandlung schlicht nicht nachkommen konnte.

In jedem Fall schonmal jetzt besten Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Smith

Guten Tag Herr Smith,
ich meine, Sie sollten ganz unerschrocken der Versicherung mitteilen,
was geschehen ist. Eine schwere psychische Erkrankung über Monate
hinweg ist nach meinem laienhaften Verständnis (ich bin kein Mediziner) allemal ein Grund, dass ein Versicherungsnehmer seiner Pflicht zur zeitnahen Meldung nicht nachkommt.
Natürlich braucht es dazu einer ärztlichen Bestätigung. Das dürfte aber - so wie Sie den Fall schildern - kein Problem sein.
Gruß
Günther

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