Hallo,
ich habe beim Anheben eines schweren Gegenstandes eine Fraktur am Brustwirbelkörper (Wirbelsäule) erlitten. Dies ist mit Einschränkungen in der Beweglichkeit und mit ständigen Schmerzen verbunden. Die Fraktur ist aber nur entstanden, weil ich medikamentenbedingt an einer Osteoporose / geringe Knochendichte leide.
Ich habe eine Unfallversicherung mit Leistung bei Invalidität.
Handelt es sich bei meinem Fall dann um einen Unfall bei dem ich Leistungen aus meiner privaten Unfallversicherung beanspruchen kann?
Gruss
Rüdiger
Bitte einreichen - vor allem melden - üblich innerhalb kürzester Zeit, 24 Stunden oder unverzüglich!!!
Bei der Versicherung Anspruch stellen!
Ärztliche Unterlagen mit einreichen!
Dann bekommst Du eine Aussage!
Thorulf Müller
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Handelt es sich bei meinem Fall dann um einen Unfall bei dem
ich Leistungen aus meiner privaten Unfallversicherung
beanspruchen kann?
Das steht in Deinen Versicherungsbedingungen, das können wir von hier aus nicht beurteilen. Am schnellsten erfährst Du es, wenn Du Deiner Versicherung den Fall meldest.
ich habe beim Anheben eines schweren Gegenstandes eine Fraktur
am Brustwirbelkörper (Wirbelsäule) erlitten. Dies ist mit
Einschränkungen in der Beweglichkeit und mit ständigen
Schmerzen verbunden. Die Fraktur ist aber nur entstanden, weil
ich medikamentenbedingt an einer Osteoporose / geringe
Knochendichte leide.
Es gibt eine Definition für den Begriff Unfall. Diese Definition gilt für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (Rechtsprechung). Ich nehme an, dass diese Definition aber auch bei privaten Versicherungsverträgen gilt.
Kurzform der Definition:
„Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis das von außen auf den Körper einwirkt.“
Dieses Unfallereignis muss außerdem für den Gesundheitsschaden ursächlich sein (was hier wahrscheinlich nicht vorliegt).
Aber melde dich auf jeden Fall sofort bei der Versicherung. Kann zwar sein die Lehnen ab, aber wer weis das schon?!
Andi
Hallo Rüdiger!
nach einem Unfall mit Trümmerbruch habe ich den „Schaden“ bei der Unfallversicherung gemeldet.
Gezahlt wird nur für bleibende Schäden - ich musste nach einem Jahr nochmal zum Arzt, der entscheiden musste, ob die Behandlung abgeschlossen ist, oder ob evtl. noch Besserungen zu erwarten sind.
Bei mir war die Behandlung abgeschlossen, der bleibende „Schaden“ wurde bewertet und die nach Gliedertaxe anteilige Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Schmerzen und Einschränkungen während des Jahres sind mein persönlicher Spaß gewesen…
gute Besserung!
Ulli
Hallo,
so wie es hier geschildert wird, glaube ich ehe nicht, dass die BG.
dies als Arbetsunfall anerkennt - man wird argumentieren, dass die
Grunderkrankung der Auslöser gewesen sei. Solche Fälle hatten wir schon
zuhauf - Gleichwohl will ich meinen Mitstreitern nicht widersprechen
und rate dies das Gleiche wie sie.
Gruss
Günter Czauderna