Ein Rechtsanwalt in den USA leistet Beratungsleistungen und rechtlichen Beistand von New York aus für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Das in D ansässige Unternehmen erhält von dem Rechtsanwalt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Wie wird der Beleg richtig verbucht?
a) Ein bezug einer sonstigen Leistung nach §13b UStG
b) eine nicht in D steuerbare Leistung.
c) sonstige Lösung ?
Vielen Dank für die Antwort