Leistung eines US-Rechtsanwaltes §13b UStG

Ein Rechtsanwalt in den USA leistet Beratungsleistungen und rechtlichen Beistand von New York aus für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Das in D ansässige Unternehmen erhält von dem Rechtsanwalt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Wie wird der Beleg richtig verbucht?

a) Ein bezug einer sonstigen Leistung nach §13b UStG
b) eine nicht in D steuerbare Leistung.
c) sonstige Lösung ?

Vielen Dank für die Antwort

Das in D ansässige Unternehmen erhält von dem Rechtsanwalt
eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Wie wird der Beleg richtig verbucht?

a) Ein bezug einer sonstigen Leistung nach §13b UStG

Richtig, da Ort der sonstigen Leistung in Deutschland § 3a (3) Satz 1 UStG i. V. m. § 3a (4) Nr. 3 UStG, Steuerschuldner = Leistungsempfänger § 13b (1) Satz 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 13b (2) Satz 1 UStG.