Leistung erbracht ohne Einwilligung, Rechnung bez?

Folgende Situation:

EIn 4jähriges Kind besucht im Kindergarten die musikalische Früherziehung.

Für diese Leistung bekamen die Eltern des Kindes eine Rechnung zugesandt. Bis dato war es nicht bekannt das das Kind eine kostenpflichtige musikal. Früherziehung besucht.
Es wurde kein Anmeldeformular ausgefüllt, auch wurde nichts unterschrieben.
Laut Musikschule besuchte das Kind den Unterricht regelmäßig (lt. Anwesenheitsliste)

Müssen die Eltern die Rechnung begleichen?

Hallo,

nein, in diesem Fall müssen sie nichts bezahlen.

Grüße
Chang

Das müssen sie natürlich nicht. Eine Anmeldung mit Unterschrift ist ein rechtswirksames Dokument, in dem auch Preise für eine gewisse Leistung enthalten sind. Und da keine Anmelung unterschrieben wurde und die Eltern auch sonst in keiner anderen Weise davon unterrichtet wurden, dass ihr Kind eine „musik. Früherziehung“ erhält und somit weder zugestimmt haben, noch es abgelehnt haben, bleibt die Musikschule auf den Kosten sitzen.