Hallo!
Darf eine Leistung, die im letzten Jahr kostenlos angeboten wurde, plötzlich im nächsten Jahr in Rechnung gestellt werden? Es gibt keine schriftliche Beauftragung.Die Leistung wurde erstellt, aber die Rechnung folgte erst später.Wäre vorher erklärt worden, daß es sich um einen kostenpflichtige Leistung handeln würde, wäre der Auftrag nicht zustande gekommen.
MfG
Brigitte
Rechnung darf nur gestellt werden, wenn eine eine entsprechende Kostenvereinbarung getroffen wurde - ausdrücklich oder schlüssig - oder wenn sich die Entgeltlichkeit aus den Umständen ergibt - beispielsweise in § 612 BGB.
Levay