Servus,
es handelt sich um eine Beförderungsleistung, auch wenn die Teilnehmer am Ende der Fahrt wieder nach D zurückkommen.
Die Beförderung auf den auf Italien entfallenden Strecken unterliegt der Italienischen IVA. Das Busunternehmen ist damit Unternehmer in Italien, und für die Leistung des Beschallungsunternehmers greift reverse charge: In diesem Fall funktioniert die italienische IVA genau gleich wie die deutsche USt. Kein Ausweis von IVA durch den Beschallungsunternehmer, Busunternehmer schuldet IVA und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
Ob der Busunternehmer in diesem Fall einen Fiskalvertreter in Italien braucht, oder die Erfassung zur IVA selbst organisieren kann, weiß ich nicht. Nützlich ist in jedem Fall ein Fiskalvertreter, weil der Umgang mit Italienischen Behörden ausgesprochen zäh ist.
Vorsicht ist allerdings mit der gefürchteten Italienischen Finanzpolizei geboten, die ist gar nicht zäh, sondern flink und unerbittlich. Z.B. sollte jedem Teilnehmer an der Reise eine Quittung mit Ausweis des auf Italien entfallenden Entgelts und der IVA in die Hand gedrückt werden, weil in Italien auch der Leistungsempfänger (einschließlich Endverbraucher) für die IVA haftet.
Vor inzwischen schon einigen Jahren gab es einen Riesenmedienskandal, als in einer italienischen Stadt ein kleines Kind auf der Straße von der Finanzpolizei angehalten wurde, die einen Mordszirkus veranstaltete, weil das Mädchen keinen Kassenbeleg für eine Tüte Bonbons vorweisen konnte. Geändert hat sich aber trotz Skandal nichts, bloß die Banditen am oberen Ende der Pyramide sind mittlerweile keine harmlosen Schlawiner wie damals, sondern eher schwere Jungs -
Schöne Grüße
MM