Hallo,
angenommen ich beziehe eine Leistung von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland (innerhalb der EU). Hierbei handelt es sich um eine Leistung im Netz; zum Beispiel ebay, auf deren Marktplatz man gegen Gebühren inserieren kann.
Wenn ich richtig informiert bin, gilt dann das Land des Leistungsempfängers als Ort der Leistungserbringung, sofern der Leistungsempfänger keine Privatperson, sondern ein Unternehmer/Unternehmen ist.
Der Unternehmer aus Deutschland, der die Leistung bezieht, muss dem deutschen Finanzamt dann die erhaltene Leistung melden und die Umsatzsteuer (nach deutschem Umsatzsteuersatz), die in der Leistung enthalten war, abführen, da der Ort der Leistungserbringung Deutschland war. In der gleichen Erklärung kann der Unternehmer den Betrag dann wiederum als Vorsteuer geltend machen. Ist das bis hierhin richtig?
Falls das bis dahin richtig war, nun meine eigentliche Frage:
Um Vorsteuer aus erhaltenen Lieferungen & Leistungen geltend machen zu können, gibt es Vorschriften, welche Angaben die Rechnung enthalten muss. Muss die Rechnung in diesem Fall dann auch alle diese Angaben enthalten?
Ich stelle mir das etwas problematisch vor, da der Leistungserbringer aus dem Ausland, der die Rechnung ja erstellt, vermutlich nicht alle Angaben in der Rechnung machen kann. Beispielsweise den Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz. Der Leistungserbringer aus dem Ausland (ebay oder wer auch immer) kann mir ja keine Rechnung ausstellen, die dann die in Deutschland anfallende Umsatzsteuer enthält. Oder stelle ich mir selbst die Rechnung aus und verweise in der Rechnung darauf, von wem die Leistung erbracht wurde?
Ich hoffe, ich konnte meine Fragestellung verständlich genug formulieren und freue mich über alle hilfreichen Antworten!