Leistung in 2020 aber Rechnung 2021

Hallo zusammen

wie ist das wenn eine Leistung in 2020 erbracht wurde(hier konkret eine Beisetzung)aber die Rechnung in 2021 kommt , darf dann wieder der alte Umsatzsteuersatz von 19 % berechnet werden oder geht es noch auf 16 %?

Gruss Michael

der leistungszeitpunkt ist entscheidend, nicht das datum der rechnung. 16%.

pasquino

Servus,

es ist in diesem Zusammenhang bedeutend, welche Leistung genau vereinbart war. Wenn ein technisch und wirtschaftlich nicht trennbares „Paket“ von Leistungen ausgeführt worden ist (das kann bei einer Beisetzung z.B. auch eine Menge Behördenzirkus enthalten, der teils noch nach dem Zuschaufeln stattfindet), richtet sich der Zeitpunkt der gesamten erbrachten Leistung danach, wann die letzte Teilleistung erbracht worden ist.

Kann also durchaus auch 19 % angesagt sein, je nach Sachverhalt im Einzelnen.

Schöne Grüße

MM

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danke für die Antworten