Hallo zusammen!
Man kann sich ja die abstrusesten Fälle zusammenreimen, die ja - gottseidank - in der Realität nie vorkommen.
Zum Beispiel:
Ein Doktorand arbeitet nebenberuflich als Selbständiger. Die Umweltbehörde fragt im Frühjahr bei der Uni eine Leistung an und da die Zeit drängt (Landschaftpflegeplan muß ja im April fertig werden) geht der Doktorand in Vorleistung und bringt die Leistung in Absprache mit der Behörde zunächst ohne eine vertragliche Grundlage. Ein halbes Jahr später - es ist mittlerweile Herbst geworden - zahlt die Behörde das Geld an die Uni. Nun ist endlich das Geld da, womit die Uni den Doktoranden per Werkvertrag bezahlen könnte. Dann ist der zuständige Sachbearbeiter krank und dann muss noch der Selbständigkeitsstatus geprüft werden undundund - schwupp - ist Januar des neuen Jahres. Der Vertrag kommt zustande am 07.01. und der Doktorand stellt Rechnung. Leider verdient er im neuen Jahr so viel, daß er nun USt abführen muss, denn er kommt über die Kleinunternehmergrenze. Hat allerdings in der Rechnung gar keine USt ausgewiesen. Im vergangenen Jahr hätt´s noch gepasst und da fragt sich der arme Mensch:
Kann er den Käse noch im alten Jahr abrechnen??
Schöne Grüße und Schönen Dank…