Leistung nach Baubeschreibung

Hallo,

es mag sich zwar nur um eine kleine Immobilie handeln, trotzdem habe ich eine Frage dazu.

Ich werde demnächst einen Kleingarten übernehmen, auf dem eine neue Laube gebaut werden soll (Vorgabe vom Verpächter mit eigenem Architekten). Für diese Laube liegt mir eine Baubeschreibung vor, gleichzeitig aber auch ein Auftragsformular zur Erstellung dieser Laube. Interessanterweise ist in der Baubeschreibung eine Leistung aufgeführt (Innenanstrich), die jedoch auf dem Auftragsformular erneut als jetzt aufpreispflichtige Position erscheint.

Wie sieht das aus: Ist eine Leistung, die in der Baubeschreibung beschrieben ist, nicht Bestandteil der Gesamtleistung und somit durch den Basispreis abgedeckt oder kann es sein, daß Leistungen, die zwar in der Baubeschreibung stehen, trotzdem noch einmal als aufpreispflichtige Bestellposition aufgeführt werden können?

Danke für Unterstützung,
Gruß aus München,
Stefan

es kommt darauf an, was Vertragsbestandteil ist. Ich würde mal ganz dumm den Verpächter darauf ansprechen und ihm sagen, daß da wohl ein Versehen geschehen sein muß. Wenn die Baubeschreibung Bestandteil des Kaufvertrages ist, ist sie auch verbindlich.