Leistung ohne Auftrag

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an, daß jemand bei einer Firma telefonisch um ein Angebot für eine Werkleistung gebeten hat. Die Firma führt die Werkleistung jedoch aus, ohne nach Angebotsabgabe einen Auftrag dafür erhalten zu haben und stellt eine Rechnung darüber aus.

Der Kunde in spe erhält die Rechnung und bezahlt sie nicht. Nach langer Zeit und einigen Telefonaten beantragt die Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid, wogegen der Kunde Widerspruch einlegt mit dem Hinweis, es habe ja keinen Auftrag bzw. Vertrag gegeben.

Andererseits hat der Kunde gegen die Rechnung keinen Widerspruch erhoben, der Zugang dieser kann aber nicht bewiesen werden.

Außerdem hat der Kunde die Werkleistung gesehen und auch dagegen keinen Widerspruch erhoben.

Gibt es so etwas wie eine stillschweigende Auftragserteilung ex tunc aufgrund der Akzeptanz der Werkleistung?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

hallo,

wie waren denn die näheren Umstände, die zu der Ausführung geführt haben?
Gab es vielleicht missverständliche mündliche Absprachen?

Warum hat der Handwerker die Arbeit denn ausgeführt?

lG

Hallo.

Das kommt sicher auf den Einzelfall an. Wenn ein Schreiner anfängt, einen Tisch zu bauen, macht es einen Unterschied, ob ihm der Auftraggeber vorher nur vage Pläne geschickt hat oder ob der Schreiner vor Ort ausgemessen hat und man sich über einen Preis geeinigt hat.

Hallo,

nach meinem Verständnis ist der Vertrag beiderseits erfüllt, wenn der Kunde die Leistung abgenommen hat.
Beispiel: Also den Stuhl beim Tischler bestellt, der fertigt ihn unaufgefordert, der Kunde nimmt den Stuhl trotzdem ab, der Tischler stellt seine Rechnung.
Alles soweit korrekt und muß bezahlt werden. Der Kunde ist in dem Fall aber nicht zur Abnahme verpflichtet, also bei Nichtabnahme bleibt der Tischler auf seinem Stuhl sitzen :wink: Kann alles in einem netten Rechtsstreit enden (mündliche Auftragserteilung etc., wer hat wer nicht…).

Gruß
Selorius

Konkludentes Handeln
Hallo
guckst Du hier :
http://de.mimi.hu/recht/konkludente.html
oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

Rumburak