Leistung unbegründet gekürzt, was tun ?

Hallo zusammen,

angenommen dem Sozialhilfeempfänger A würde ohne jede Begründung nur ein Teil der üblichen Leistung überwiesen, und für ein klärendes Gespräch wird ein Termin in drei Wochen erteilt … welche Möglichkeiten hätte A um zumindest die vorläufige volle Zahlung der gewohnten Leistung zu erhalten ?
Angenommen mal, A kann mit der erhaltenen Zahlung keine drei Wochen leben, und einen Kredit zur Überbrückung bis zum Termin bekommt er natürlich nirgendwo.

Danke für eure Antworten

SomeOne

Hallo zusammen,

Hallo,

angenommen dem Sozialhilfeempfänger A würde ohne jede
Begründung nur ein Teil der üblichen Leistung überwiesen, und
für ein klärendes Gespräch wird ein Termin in drei Wochen
erteilt …

Und da wurde auch garantiert keine Möglichkeit übersehen ?

  • Rückzahlung des Vermieters bei bestehendem Guthaben auf der jährlichen Nebenkosten - Abrechnung…das dürfte angerechnet werden…

  • Mal einen Termin verpaßt oder ein Stellenangebot abgelehnt ?
    ( ggf. Leistungskürzung )

  • ggf. könnte sich an den Umständen einer BG mal etwas verändert haben ? ( Kinder / Auszug eines Mitglieds der BG / befristete Übergangszahlungen von ALG I zu II, evtl. mal zuviel Stütze bekommen…" Überzahlung " )

  • Wohnung zu groß / zu teuer, sodass nicht die kompletten Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden ?

  • Minijob frisch angenommen und noch nicht vollständig über die Berechnungsgrundlagen informiert gewesen ?

… also alle Möglichkeiten geprüft ?

welche Möglichkeiten hätte A um zumindest die
vorläufige volle Zahlung der gewohnten Leistung zu erhalten ?
Angenommen mal, A kann mit der erhaltenen Zahlung keine drei
Wochen leben, und einen Kredit zur Überbrückung bis zum Termin
bekommt er natürlich nirgendwo.

  • Wenn nach gründlicher Prüfung kein eigener Fehler gefunden werden konnte, könnte auch mal spontan vorm Büro des zuständigen SB gewartet werden. Dann kann die Leistungsabteilung ggf. Gründe für eine verringerte Auszahlung benennen.

  • Manche ArGe`n bieten auch " Schnelldienst " an: Bedeutet ein Gespräch beim SB " Arbeitgeberservice " mit Anmeldung zum Programm.
    Danach erscheint man täglich um eine vereinbarte Uhrzeit in einem Raum der Dienststelle. Arbeitgeber fragen dort morgens nach Mitarbeitern für tageweise Aufgaben. ( Wäre mal einer Nachfrage wert )

Danke für eure Antworten

SomeOne

mfg

nutzlos

( Leider gab der U.P. nicht preis, warum er " Sozialgeld " bekommt…deshalb unvermittelbar wäre…bei arbeitsfähigen Mitbürgern nennt sich die Leistungsart ALG II )

Hallo Nutzlos,

danke für deine Antwort, der Hinweis auf den „Schnelldienst“ würde dem Betroffenen sicher weiter geholfen haben .

Inzwischen könnte sich aber herausgestellt haben, dass der Betroffene seit kurzem mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Haushalt führt und daher die Leistung für ein eheähnliches Verhältnis völlig korrekt berechnet wurden.

Die Behörde hätte also völlig zu Recht und korrekt gehandelt, der Betroffene hat womöglich einfach nur zu früh überreagiert.

Danke für deinen Hinweis, er wird für evtl. zukünftige Fälle zur Anwendung kommen können.

Gruss,
SomeOne

Wie immer gerne geschehen…
Hallo,

Neben dem Schnelldienst könnte parallel nach einem Minijob gesucht werden. Würde zwar alles angerechnet, aber die Chancen auf eine Vollzeitstelle dürften damit auch weiter steigen. Der Minijob könnte aber an der Basis schon mal regelmäßigen Zuverdienst bringen.

mfg

nutzlos

Hallo

welche Möglichkeiten hätte A um zumindest die
vorläufige volle Zahlung der gewohnten Leistung zu erhalten ?

Ein sog. „Eilantrag“ „Antrag auf einstweilige Anordnung“ „vorläufigen Rechtsschutz“ stellen. Das betrifft diese beiden §§

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?..
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?..
http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856181.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechts…