Hallo zusammen,
angenommen dem Sozialhilfeempfänger A würde ohne jede Begründung nur ein Teil der üblichen Leistung überwiesen, und für ein klärendes Gespräch wird ein Termin in drei Wochen erteilt … welche Möglichkeiten hätte A um zumindest die vorläufige volle Zahlung der gewohnten Leistung zu erhalten ?
Angenommen mal, A kann mit der erhaltenen Zahlung keine drei Wochen leben, und einen Kredit zur Überbrückung bis zum Termin bekommt er natürlich nirgendwo.
Danke für eure Antworten
SomeOne