Leistung vom Amt ? aber welche?

Hallo,

folgende Situation ,… ER , Bj. 03/57 mit einem GdB 50 und einem G im Schwerbehindertenausweis, hat noch einen 520,-€uro Job bei einem Wohlfahrtsverband , sein Job ist nun aus neuen gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführbar ! was anderes kann man Ihm an Arbeit im Unternehmen auch nicht anbieten …lt Aussage seines Vorgesetzten !

er bezieht eine Vorgezogene Rente durch den GdB von ca. : 750,-Euro

der Lohn vom 520,-Euro Job fällte nun weg … keine Arbeit > kein Geld !

also bleiben im nun erstmal im Monat die ca. 750,-€ Rente

Er wohnt in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft , wo die gesamten Unkosten , wie Miete , Heizung ,Strom,Telefon ,Intenet usw. geteilt wird .

jeder hat sein eigenes Konto und Einkommen ! einen Mietvertrag hat er nicht , ist aber pol.gemeldet .
die derzeitige Miete anteilig ist : 215 € und Strom 125 € , Tele/Inet sind 27 Euro … wäre also ein Rest von 410 € wovon noch keine Versicherung etc abgezogen sind :frowning:

1.) hat ER Anspruch auf staatliche Unterstützung ?
2.) würde was gegen ein Aufhebungsvertrag sprechen ?

MfG

Auf jeden Fall Wohngeld, bei Deinem Einkommen solltest Du aber einen Antrag auf Grundsicherung stellen oder Dich zumindest in dieser Richtung beraten lassen.
Ich vermute, dass Du auch dafür in Frage kommst.
Sowohl bei Wohngeld als auch bei Grundsicherung solltest Du schnell den Antrag stellen, weil diese Leistung ab Antragstellung bezahlt wird.
D.h.: Wenn du noch im November die Anträge stellst, die Auszahlung aber erst z.B. im Februar beginnt (die Antragsbearbeitung dauert eine gewisse Zeit), rückwirkend ab 1. November gezahlt.
Damit kein Missverständnis entsteht: Du kannst nur Wohngeld oder Grundsicherung beantragen, nicht beides zugleich.

2 Like

Hi @Caro2000,
lässt sich daran etwas ändern, dass er keinen schriftlichen Mietvertrag hat?

Schöne Grüße
Stefanie

Hallo,

das kann so nicht sein. Vermutlich meinst Du eine Rente wegen voller oder tTeilerwerbsminderung?

Stimmt das so aus Sicht des AN?

Wurde das Integrationsamt zu einem Präventionsverfahren hinzugezogen?

Die Arbeit „fällt nicht weg“. Auch 520€-Jobber sind normale Arbeitnehmer. Der AG muß fristgerecht kündigen. Der AN hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Zu den konkreten Fragen:

Wie bereits beschrieben besteht grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Für den Lebensunterhalt besteht Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung gem. § 8 Nr. 2 SGB XII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html
Aufgrund des Merkzeichens „G“ besteht bei voller Erwerbsminderung und Grundsicherung ein Mehrbedarf von 17% auf den jeweiligen Bedarfssatz gem. § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html

Über einen Auflösungsvertrag freut sich nur der Arbeitgeber, da er sich dadurch aus all seinen Fürsorge- und Prüfpflichten ggü. dem schwerbehinderten AN „herauswinden“ kann.

&tschüß
Wolfgang

3 Like

Heizt Ihr da mit Strom?
Denn woher kommt bei einer Eimnzelperson diese horrende, monatliche Summe?
Ich zahl z.B. als Einzelperson 32€ monatlich.
ramses90

nein wurde es nicht , der AG müßte es wissen ,theoretisch , denn er hat auch mit Menschen mit Behinderung zu tun .

der AG hat den Vorschlag gemacht , das die Überstunden und Urlaub genommen werden , und einen Aufhebungsvertrag zum 31.01.2024 macht !

wäre das korrekt ?

Gruß

Arbeitgeber aus dem Sozialwesen sind als Arbeitgeber nicht automatisch soziale Wesen!
Es ist schlechterdings schwer vorstellbar, dass ein Whlfahrtsverband keine Verwendung für einen Schwerbehinderten im Genannten Stellenumfang hat.
Der Rat, nichts zu unterschreiben, steht an erster Stelle. Wenn der Arbeitgeber glauben würde, dass er mit einer Kündigung durchkäme, würde er das tun. Dass er den Weg Aufhebung wählt, spricht dafür, dass er weiss oder ahnt, dass das so leicht nicht ist.
Man kann sich übrigens aich selbst ans Integrationsamt wende und fragen, was man machen soll. Schließlich will man den Job behalten und ist grundsätzlich auch arbeitsfähig.

2 Like

Hallo,

liest Du eigentlich die Antworten, die Du bekommst?

Und das Präventionsverfahren solltest Du aktiv beim AG einfordern und zwar schriftlich und möglichst nachweisbar.

&tschüß
Wolfgang

2 Like