Leistung von Privater Krankenkasse

Hallo,
Name: Fritz
ich bin bei der Signal-Iduna für ambulante Leistungen versichert.
Ich habe eine Verordnung des Arztes (Rezept) für eine Logopädische Behandlung. Die Logopädin hat abgerechnet.
Kann meine KK verlangen, dass die Bahandlungstage auf der Rechnung vermerkt werden? Oder kann ich die Zahlung mit der Begründung verlangen, dass ich die Prüfung selbst vornehme? Die Prüfung der Tage kann ich noch selbst übernehmen. Wenn es evt. um Ziffern für Behandlungen und die Bewertung handelt, die ich nicht kenne geht, dann leite ich das gerne weiter an die Fachleute.
Bei einfachen Klärungen sehe ich es als unbegründete Verzögerung an.
Danke

Hallo Fritz,

ich bin überrascht, dass Du so eine Frage stellst!! Es ist doch offensichtlich, dass zu einer Rechnung, egal ob Arzt, Heilpraktiker oder Logopäde, auch die einzelnen Behandlungsdaten angegeben werden müssen.

Zudem muss der Versicherer natürlich abklären können, ob der Umfang medizinisch notwendig ist…vielleicht nicht bei der ersten Verordnung, aber bei der dritten oder vierten bestimmt!

Also…nerve nicht den armen Sachbearbeiter…tritt den Logopäden auf die Füsse und lass die Tage nachtragen.

LG

Claudia

Hallo Claudia,
danke für Deine Antwort.
Ich sträube mich, der deutschen Mentalität des Kontrollierens nach zu geben. Wo ist der gesunde Verstand geblieben? Muss alles abgehackt, kontrolliert und gegengezeichnet werden?
Ich frage nicht nach dem, wo etwas steht, sondern wo der Sinn ist. Denn auch viel Umsinn steht irgendwo.
Also trotten wir dem Unsinn hinterher und machen es wie irgend ein Sachbearbeiter, der einen großen Stempel hat: „Abgelehnt“ so wie bei Hauptmann Käpenick.
So wie bei Formularen nach dem Geburtsnamen der Mutter gefragt wird, den jeder ausfüllt und nicht hinterfragt, was das für einen Sinn hat.

Ich schulde dem Arzt, also kontrolliere ich die Rechnung und zahle sie. Ich bekomme von meiner Versicherung eine Rückerstattung meiner Kosten. Das hat nichts damit zu tun, dass ich meiner Versicherung nachweisen muss, wann mein Arzt die Leistung erbracht hat. Dem Grunde nach kann es meiner Versicherung egal sein, wann der Arzt die Leistung erbracht hat. Wichtig ist, dass er es getan hat. Mit meiner Zahlung bin ich einverstanden. Es kann daher nicht meine Versicherung über mir stehen, quasi mich kontrollieren.
Wenn Du mir dafür eine Erklärung geben kannt, die ich auch verstehen kann, dann kann ich Deine Überraschung verstehen. Bisher noch nicht. Bisher laufen nur die Schafe dem Hammel nach …
Gruß Fritz

Hallo Fritz,

wenn kein Behandlungsdatum vermerkt wäre

  • könntest Du die Rechnung mehrfach einreichen,

  • könnte Deine eventuelle Beitragsrückerstattung nicht dem entsprechenden Jahr zugeordnet werden und

wie bereits erwähnt

  • könnte Deine PKV nicht nachprüfen in welchen Intervallen Behandlungen stattfänden, wenn die medizinische Notwendigkeit in Frage stände!

Und zu Deiner Information:
Ich denke nicht, dass irgendein Sachbearbeiter einen Stempel anbringt, nur um Dich zu ärgern!

Falls Du aber das Gefühl hast, solltest Du vielleicht über etwas anderes als Logopädie nachdenken. Da gibt es sicher Möglichkeiten.

Alleine wenn man auf diesen Schriftwechsel schaut…da wäre doch sicher ein Gang zum Logopäden einfacher…zudem er auch verpflichtet ist, die Daten auf der Rechnung zu vermerken!

Ich hoffe, ich konnte helfen…aber lass es auch jetzt bitte gut sein!!

Claudia