Mahlzeit,
eine Lebensversicherung läuft Ende Februar aus mit der Leistungsfälligkeit zum 01.03.
Frage: Wann muss das Geld auf dem Konto des Versicherungsnehmers eingehen?
Vielen Dank für Eure Erläuterungen und
Gruß
Demenzia
Mahlzeit,
eine Lebensversicherung läuft Ende Februar aus mit der Leistungsfälligkeit zum 01.03.
Frage: Wann muss das Geld auf dem Konto des Versicherungsnehmers eingehen?
Vielen Dank für Eure Erläuterungen und
Gruß
Demenzia
Hallo Demenzia,
ich versuche mal eine Erklärung, dann sollte die Lösung klar sein.
Während der Laufzeit der Versicherung besteht Versicherungsschutz, wobei zum Beispiel bei einem Tod der versicherten Person ein vereinbartes Bezugsrecht zum tragen kommt, dass heißt möglicherweise jemand anderes Anspruch auf die Todesfalleistung hat als derjenige, der Anspruch auf die Erlebensfallleistung hat. Dies kann natürlich auch noch am Tag vor dem Fälligkeitstermin der Erlebensfallleistung unterschiedlich sein.
Somit ist ganz logisch, dass die Erlebensfallleistung (bzw Ablaufleistung) erst am 01.03. fällig sein kann. Zu diesem Zeitpunkt hast Du Anspruch, wenn Du aber das Geld nicht persönlich abholen willst, musst du dann halt noch den von Dir gewählten Bank- oder Postweg zeitlich einplanen.
Das in der Praxis trotzdem Versicherungsgesellschaften ein wenig früher überweisen, so dass das Geld dann theoretisch zum Fälligkeitszeitpunkt bereits auf dem Konto ist, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Thomas K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thomas,
wenn Du aber das Geld nicht
persönlich abholen willst,
och - das hätt ich durchaus getan 
na gut, also muss ich mich gedulden… das ist ziemlich doof
nun gut.
DAnke für deine Antwort, die Erläuterung leuchtet mir durchaus ein.
Allerdings hatte ich bei der Versicherungsagentur jemanden dran, der offenbar nicht wirklich Interesse hatte, das Unternehmen, für das er arbeitet, seriös erscheinen zu lassen…
Der hat nur dumm gekichert und in einem Satz erzählt, das Geld sei schon raus und müsste heute eingehen. Dann wieder, es sei ja erst heute raus, so dass ich ihm wohl ein paar Tage Zeit geben müsste *kicher*.
Ich hab mich gefragt, was der wohl geraucht hat…
Grüße und Dank
Demenzia
Hi nochmal,
und bevor jetzt Leute denken, dieser Prozess geht automatisch: Nein. Ausgezahlt wird erst nach Vorlage der Police an den Vorleger. Wenn es nicht derjenige ist, der VN ist, muss er ausreichend glaubhaft nachweisen, warum an ihn das Geld gezahlt werden soll.
Gruß
Marco
Hi Marco,
genau das ist richtig - aber da bekommste ja eh (war bei meiner Vers.gesellschaft jedenfalls so) vorher reichlich Werbung für hauseigene Produkte, weil man das Geld ja gern im eigenen Unternehmen wieder unterbringen möchte. Mit diesen Angeboten kam auch (ganz klein, als letzter Satz) die Aufforderung, sollte man tatsächlich das Geld selber verplanen wollen, der Rücksendung der Police.
Grüße nach Stuttgart? 
Gerry