bei einem von einem Freund schuldhaft verursachten Verkehrsunfall erlitt ich diverse Verletzungen.
Für meinen Freund bestand eine Insassenunfallversicherung.
Die Leistungen aus dieser Versicherung hat er erhalten und weigert sich jetzt, diese an mich weiterzugeben.
Welche Möglichkeiten habe ich, diese trotzdem zu bekommen.
Mein Freund blieb bei dem Unfall unverletzt.
Danke.
Bastian
Hi !
Wenn Dein Freund den Unfall schuldhaft verursacht hat tritt hier sowieso in erster Linie seine Haftpflichtversicherung ein.Die Insassenunfallvers.ist so gesehen völlig überflüssig.In Deinem Fall wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben als deinen „Freund“ auf seine Haftungspflicht Dir gegenüber aufmerksam zu machen und wenn das nichts hilft zu klagen.
Gruß Maik
in Deinem geschilderten Fall kommen sowohl das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Kraftfahrzeug Bestimmungen (AKB) wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Tragen.
Ich gehe davon aus, dass Du, bevor Du in das Fahrzeug Deines (ehemaligen) Freundes eingestiegen bist, von diesem nicht informiert worden bist, dass dieser eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen hat und er hierzu auch nicht Dein schriftliches Einverständnis verlangt hat.
Was hier vielleicht lächerlich erscheint, ist im Sinne der Gesetze sehr wichtig. Ohne Deine schriftliche Zustimmung handelt es sich nämlich um eine sogenannte Versicherung für fremde Rechnung. Gerade bei der Insassenunfallversicherung entscheidet sich erst im Schadenfall, wer versicherte Person gewesen ist.
Da ich also davon ausgehe, dass obiger Tatbestand nicht gegeben war, kommen hier der § 76 VVG und § 3 Abs. 2 der AKB zum Tragen. Danach kann nur der Versicherungsnehmer über die Versicherungsleistung verfügen und der Versicherungsgesellschaft ist somit kein Vorwurf zu machen, dass Sie an ihren Versicherungsnehmer gezahlt hat.
Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, nach den §§ 681 und 667 BGB an den Versicherten herauszugeben.
Ohne Anwalt wirst Du also wahrscheinlich nicht viel ausrichten können. Ich hoffe aber, Dir mit diesen Ausführungen ein wenig geholfen zu haben.