Leistungen aus der Pflegeversicherung

Sind Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegegrad 1) frei verfügbar oder werden Belege benötigt?

Beim Pflegegrad 1 gehts fast nur um den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-/monatlich.

Der ist wie eine sog. Sachleistung zu sehen und nicht wie eine sog. Geldleistung.
Das heißt, er wird nicht fix als Geldmittel ausgeschüttet, sondern nach dem Prinzip der Kostenerstattung,. Das bedeutet a) dass man die Kosten nachweisen muss, und b) die Leistungen von entsprechenden professionellen Anbietern erbracht werden müssen.
Davon also z.B. der Nachbarin mal 50 Euro fürs Fensterputzen in die Hand zu drücken, funktioniert nicht, wie es bei Geldleistung funktionieren würde.

Dafür ist der Entlastungsbetrag aber so ziemlich für alle Leistungen einsetzbar: vom Fensterputzen über Betreuung/Beschäftigung, über die Körperpflege bis zum Kurzaufenthalt in einer Einrichtung. Erst ab Pflegegrad 2 differenziert sich das stärker.

Anbieter wie z.B. Ambulante Pflegedienst können ihre Leistungen über das Entlastungsbetrag-Budget, wie bei den Sachleistungen auch, direkt mit der PV abrechnen.
Die 125,- verfallen auch nicht monatlich, sondern sind (m.W. max. 18 Monate) ansparbar.

Gruß
F.

Danke für die Informationen. Sie waren sehr hilfreich.
Viele Grüße,
Dieter