Hallöchen,
man stelle sich vor, Frau XY steht kurz vor der Verbraucherinsolvenz und hat bereits die EV abgegeben und eine Lohn- und Kontopfändung liegt vor.
Nun hat Frau XY einen Arbeitsunfall erlitten, der evtl. zur Invalidität führt und somit hätte sie Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Sind diese pfändbar?
Wäre über Infos, gerne auch mit Quellenangaben, echt dankbar.
Vielen Dank & beste Grüße