Leistungen aus Unfallversicherung pfändbar?

Hallöchen,

man stelle sich vor, Frau XY steht kurz vor der Verbraucherinsolvenz und hat bereits die EV abgegeben und eine Lohn- und Kontopfändung liegt vor.

Nun hat Frau XY einen Arbeitsunfall erlitten, der evtl. zur Invalidität führt und somit hätte sie Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Sind diese pfändbar?

Wäre über Infos, gerne auch mit Quellenangaben, echt dankbar.

Vielen Dank & beste Grüße

Hallo

Laufende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sozialleistungen nach § 22 SGB I.

Da diese jedoch nicht in § 54 III SGB I explizit ausgenommen sind, sind diese Zahlungen in den Grenzen des § 850c ZPO pfändbar, ggf. auch unter Berücksichtigug einer Zusammenrechnung gemäß § 850e ZPO.
§ 850b ZPO gilt nicht für gesetzliche Renten.

ml.