Guten Tag.
Mir wurde letztes Jahr am 28.2. rückwirkend zum 1.2. die Private Krankenversicherung gekündigt. Begründung: „Verschweigen von früheren Krankheiten“ bezugnehmend auf eine Heil/Chiropraktiker-Behandlung von Kopfschmerzen wegen eines eingeklemmten Nervs im Nacken. Die Kasse forschte nach und fand heraus, daß ich vor Jahren als GKV-Patient Massagen und Krankengymnastik bekam (ohne Worte…). Dies nur am Rande zur bessern Verständnis.
Nun war ich im Januar bei meiner Frauenärztin in Behandlung, die mich wg. akuter Beschwerden und familiärer Belastung zur Mammographie überwies, die am 12.Februar stattfand. Wie gesagt, die Kündigung kam dann Ende Februar, rückwirkend.
Nun will die Kasse diese Leistung (ca. 1000€) nicht übernehmen, da ich ja aus deren Sicht nicht mehr bei ihnen versichert war.
Ist das rechtens? Zumal die Behandlung ja nichts mit dem Kündigungsgrund zu tun hat?
Und wie wäre das gewesen, wenn ich einen Unfall oder eine lebensbedrohliche Krankheit gehabt hätte?
Auf Antworten bin ich gespannt…
Vielen Dank im Voraus,
Martina
Hallo Martina,
wenn der Vertrag zu 31.01 beendet wurde, besteht für Behandlungen ab dem 1.2. kein Versicherungsschutz mehr. Ob rückwirkende Beendigung oder auch nicht spielt keine Rolle.
Gruß Joerg Koenig
Hallo Martina,
wenn der Vertrag zu 31.01 beendet wurde, besteht für
Behandlungen ab dem 1.2. kein Versicherungsschutz mehr. Ob
rückwirkende Beendigung oder auch nicht spielt keine Rolle.
Gruß Joerg Koenig
Hallo!
Heute kam der Rückruf der Verasicherung, daß sie die Kosten übernehmen, da mir das Kündigungsschreiben ja erst am 28.2. zugegangen ist…es geschehen noch Zeichen und Wunder…