Leistungen der GKV bei Krankheit

Liebe Experten, vor allem GKV-Experten,

wer kann mir Tipps zu folgendem aktuellem und natürlich rein theoretischem Fall geben?

Welche Förderungen oder Sozialleistungen könnte diese Familie in Anspruch nehmen? Wohngeld gibt es bereits.

Familie mit drei Kindern(6Jh.,3Jh und 1Jh. alt). Das letzte Kind ist September 2003 geboren, mit Dowm-Syndrom auf die Welt gekommen und ist im Februar 2004 erfolgreich am Herzen operiert worden.
Die Familie wohnt zur Miete für 500 Euro kalt. Das Einkommen setzte sich bis dato zusammen aus Erziehungsgeld, Wohngeld, Kindergeld und einem Nettoeinkommen des Mannes in Höhe von 1100 Euro netto.

Am zweiten November 2004 ist der Frau die Netzhaut des rechten Auges gerissen. Am nächsten Tag wurde sofort eine Notoperation durchgeführt und es werden wahrscheinlich noch weitere Operationen folgen müssen, damit auf diesem Auge die Sehkraft eventuell wieder auf ca.20% erhöht werden kann. Dazu muss man sagen, dass auch das zweite Auge bereits über 14 Dioptrien hat. Die Frau muss seit der OP bis Ende Januar 2005 auf dem Bauch liegen und darf nur gelegentlich aufstehen, wobei jede Kraftanstrengung zu vermeiden ist, weil die Gefahr eines erneuten Risses der Netzhaut und damit verbundener Blindheit auf diesem Auge besteht.
Aus den genannten Gründen kann die Frau sich absolut nicht um ihre Kinder kümmern, darf keinerlei Hausarbeit verrichten und ist auf fremde Hilfe angewiesen, weil der Ehemann arbeiten gehen muss.

Beide Ehepartner sind in der GKV. Der Mann bei der TK, Frau bei ?.

Welche Leistungen stehen der Familie zu? Kennt ihr noch andere Vereine, Verbände, Hilfsorganisationen oder ähnliches, die hier Hilfeleistungen anbieten?

Die Familie wohnt theoretisch in Oberhausen und hat die nächsten Verwandten in ca. 100km Entfernung wohnen.

Vielen Dank für eure Tipps!

Viele Grüße

Ralf

Hallo,
wenn die Mutter bzw.der Vater an der Weiterführung des Haushaltes gehindert ist und die Kinder in Regel
das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei behinderten Kindern gilt diese Altersregel nicht)
zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe. Die Kasse kann unter Umständen Haushaltshilfen vermitteln, man
kann sich aber auch an Rotes Kreuz, Caritas, Malteser Hilfsdienst usw. wenden.
Sollte aufgrund der Behinderung des Kindes bereits eine Begutachtung als Pflegefall durchgeführt worden
sein, kann auch die Pflegeversicherung für den Ausfall zahlen (1400,00€ jährlich).
Näheres kann ich allerdings nur dann sagen wenn ich mehr Infornmationen (E-Mail) bekäme.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guenter,

vielen herzlichen Dank erstmal für deine Infos. Bin gerade erst von einem geschäftlichen Termin nach Hause gekommen. Deshalb erst jetzt meine Reaktion.
Falls ich zu diesem rein theoretischen Fall irgendwelche weiteren Fragen habe, werde ich gerne dein Angebot per Mail annehmen.

Die Leutchen könnten ziemlich naiv und unbeholfen sein, so dass fremde Hilfe auf jeden Fall notwendig wäre.

Schönen Abend und gute Nacht

Ralf

wenn die Mutter bzw.der Vater an der Weiterführung des
Haushaltes gehindert ist und die Kinder in Regel
das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei behinderten
Kindern gilt diese Altersregel nicht)
zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe. Die Kasse kann unter
Umständen Haushaltshilfen vermitteln, man
kann sich aber auch an Rotes Kreuz, Caritas, Malteser
Hilfsdienst usw. wenden.
Sollte aufgrund der Behinderung des Kindes bereits eine
Begutachtung als Pflegefall durchgeführt worden
sein, kann auch die Pflegeversicherung für den Ausfall zahlen
(1400,00€ jährlich).
Näheres kann ich allerdings nur dann sagen wenn ich mehr
Infornmationen (E-Mail) bekäme.

Gruss

Günter Czauderna