Hallo GKV-Experten,
eine GKV Versicherte ist arbeitsunfähig geschrieben und wegen ihrer Erkrankung erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Es besteht weiterhin eine anerkannte Schwerbehinderung, wohl nicht über 50 %.
Sie fragt, ob die GKV eine Haushaltshilfe bezahlt oder bezuschußt, weil sie zur Zeit nicht in der Lage ist, ihren Haushalt zu versorgen (alleinlebend).
Die KK hat bereits abgelehnt, allerdings war die Begründung derart laienhaft, dass ich sicherheitshalber hier noch einmal nachfrage.
Wer kann helfen ?
Gruß
Nordlicht