Leistungen der GKV

Hallo GKV-Experten,

eine GKV Versicherte ist arbeitsunfähig geschrieben und wegen ihrer Erkrankung erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Es besteht weiterhin eine anerkannte Schwerbehinderung, wohl nicht über 50 %.

Sie fragt, ob die GKV eine Haushaltshilfe bezahlt oder bezuschußt, weil sie zur Zeit nicht in der Lage ist, ihren Haushalt zu versorgen (alleinlebend).

Die KK hat bereits abgelehnt, allerdings war die Begründung derart laienhaft, dass ich sicherheitshalber hier noch einmal nachfrage.

Wer kann helfen ?

Gruß

Nordlicht

Laut SGB V gibt es die Haushaltshilfe nur, wenn die Frau im KH o.ä. wäre und der Rest der Familie versorgt werden müsste.

Mehr gibt es nur, wenn die Satzung der Kasse das vorsieht. Hier also offenbar nicht.

Gruss

Barmer

Hallo,
grundsätzlich wird Haushaltshilfe nur dann geleistet wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahre leben, die versorgt werden muessen.
Die Satzung der Kasse kann aber vorsehen, dass auch in anderen Fällen diese Leistung zur Verfügung gestellt wird - kommt also auf die Kasse, bzw. deren Satzung an.
Gruss
Czauderna