Leistungen der Sozialhilfe

Guten Tag, wo erfahre ich Verbindliches über die bei uns in Deutschland möglichen und garantierten Sozialamtsleistungen? Welche Leistungen an Sozialhilfe stehen jedem Bürger zu und ist ausschließlich das Sozialamt dafür zuständig? Lieben Dank.

Hallo,

ich möchte versuchen Ihnen zu helfen.
Also eben mal so pauschal steht keinem Bürger einfach so Sozialhilfe zu. Es muß immer ein Bedarf bestehen, nur wenn man diesen nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) decken kann, sollte man einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Ich spreche hier ausschließlich von Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII früher Bundessozialhilfegesetz). Hier sind insbesondere die sachlichen Zuständigkeiten zu beachten. Sollten Sie im erwerbsfähigen Alter sein und keine Einschränkungen haben, die es verhindern das Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, dann ist in der Regel das Job-Center, die ARGE bzw. die Arbeitsagentur im Rahmen des SGB III bzw. SGB II (Harz IV) für die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt zuständig. Die Sozialhilfe nach dem Zwöften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht aus vielen Teilbereichen von einfachen bis Hilfen bis hin zu Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, vollstationäre Betreuungsleistungen usw.). Wenn Sie mir konkret sagen, wo Sie Hilfe und für was benötigen, kann ich Ihnen genau sagen wo Sie was beantragen können und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Also melden Sie sich einfach nochmal.
viele Grüße