Hi Wissende,
sei X eine arbeitslose, alleinerziehende Mutter (EU Bürgerin) ohne Besitztümer in D (in ihrem Heimatland gehöre ihr die Wohnung der Mutter zur Hälfte (Wert ca. 20000 Euro, bei Verkauf aber wohl nicht zu erzielen). Diese Wohnung könnte aber ja bis zum Erbfall nicht zu Geld gemacht werden.
X hätte bei der Scheidung keinen Unterhalt zugesprochen bekommen.
Sei Y das Kind der X, 7 Jahre, welches den Minimalunterhalt zugesprochen bekommen hätte, sagen wir 200 Euro/Monat (Fuer Y haette der Kindesvater ein Sparbuch angelegt (für die Ausbildung), auf das die Mutter und auch das Kind keinen Zugriff haben.
KG geht fuer das Kind an X.
Der weit entfernt wohnende Kindesvater beantragt keine Leistungen.
Desweiteren würde Z, die Mutter der X, in der Wohnung der X mitwohnen und mithelfen (bekäme aber auch lediglich ca. 400 Euro Rente aus ihrem Heimatland, ist aber bisher nicht in D gemeldet). Die drei würden in einer ca. 65qm grossen Wohnung wohnen, welche in einer Nobel-Stadt im Rhein Main Gebiet ca. 800 Euro im Monat kostet (650 Miete, 150 NK, entspräche ca. dem Mietspiegel der Stadt).
Welche Unterstuetzungen (ALG,Hartz IV,SG etc etc) stehen nun X und Y zu und ca. in welcher Höhe? Was kann also mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden?
Bekäme X Wohngeld für die genannte Wohnung und in welcher Höhe? Oder müsste umgezogen werden? Wenn ja, wer trüge die Kosten für den Umzug und was wäre dabei zu beachten?
Stände der Z etwas zu, sofern sie sich hier in D anmelden würde?
Nur wenn das bejaht wird: Stände der Z auch etwas zu, nachdem X wieder einen Job aufgenommen hätte?
Mit freundlichem Gruß
E.