können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen (z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?
können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar
sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein
Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?
Hi, wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibt´s auch keine gesetzliche Regelung, sollte doch klar sein oder?
Für welchen Beruf, bzw. welche Arbeit nach einem Studium sollte man denn einen Jagdschein benötigen?
MfG ramses90
können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar
sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein
Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?
Hi, wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibt´s auch keine
gesetzliche Regelung, sollte doch klar sein oder?
Eben nicht! Auf den Erhalt von Bildungsgutscheinen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Vielleicht gibt es aber eine andere Rechtsgrundlage, mit der von einer anderen Seite her eine Kostenübernahme gestattet werden kann/muss? Das war meine Idee dabei.
Für welchen Beruf, bzw. welche Arbeit nach einem Studium
sollte man denn einen Jagdschein benötigen?