Hallo,
können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar
sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein
Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?
Hi, wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibt´s auch keine
gesetzliche Regelung, sollte doch klar sein oder?
Eben nicht! Auf den Erhalt von Bildungsgutscheinen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Vielleicht gibt es aber eine andere Rechtsgrundlage, mit der von einer anderen Seite her eine Kostenübernahme gestattet werden kann/muss? Das war meine Idee dabei.
Für welchen Beruf, bzw. welche Arbeit nach einem Studium
sollte man denn einen Jagdschein benötigen?
Referendariat im höheren Forstdienst
MfG ramses90
Gruß
Feivel