Leistungen für Berufschancenverbesserung beantrage

Hallo,

können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen (z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?

Gruß
Feivel

Hallo,

können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar
sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein
Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?

Hi, wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibt´s auch keine gesetzliche Regelung, sollte doch klar sein oder?
Für welchen Beruf, bzw. welche Arbeit nach einem Studium sollte man denn einen Jagdschein benötigen?
MfG ramses90

Gruß

Feivel

Hallo,

können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden,

Beantragen kann man alles Mögliche, dies ist nicht verboten.

wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird?

Für welche Tätigkeit braucht man mit Studium noch einen Jagdschein?
Gruß
der neugierige Otto

Vielleicht als Jäger in der Forstwirtschaft? Nur so ne Idee…

Hallo,

ich glaub Jäger ist kein Beruf. Aber mir fällt spontan der Förster ein

Gruß
cosis

Hallo,
muß man studieren um Förster zu werden?
Gruß Sunny

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6rster

Hallo,

können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden,

Beantragen kann man alles Mögliche, dies ist nicht verboten.

wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird?

Für welche Tätigkeit braucht man mit Studium noch einen
Jagdschein?

z.B. für die Zulassung zum Referandariat im höheren Forstdienst.

Gruß

der neugierige Otto

Hallo,

können nach dem Studium Leistungen für Zusatzausbildungen
(z.B. Jagdschein) beantragt werden, wenn ohne diese
Zusatzausbildung keine Einstellung erfolgen wird? Es gibt zwar
sog. Bildungsgutscheine. Darauf besteht aber kein
Rechtsanspruch. Gibt es hierfür eine gestzliche Regelung?

Hi, wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibt´s auch keine
gesetzliche Regelung, sollte doch klar sein oder?

Eben nicht! Auf den Erhalt von Bildungsgutscheinen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Vielleicht gibt es aber eine andere Rechtsgrundlage, mit der von einer anderen Seite her eine Kostenübernahme gestattet werden kann/muss? Das war meine Idee dabei.

Für welchen Beruf, bzw. welche Arbeit nach einem Studium
sollte man denn einen Jagdschein benötigen?

Referendariat im höheren Forstdienst

MfG ramses90

Gruß

Feivel

Hallo,

ich glaub Jäger ist kein Beruf.

kann schon: http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%A4ger#Dienst-_und_…

Aber die Frage ist ja schon beantwortet.

Gruß

osmodius

Hallo osmodius,

danke für die Info, das kannte ich noch nicht.
Gruß
cosis

Hallo

z.B. für die Zulassung zum Referandariat im höheren
Forstdienst.

Dann möchte man also Beamter werde und nicht Arbeitnehmer. Das SGB III dient aber der Arbeitsförderung.

Gruß
Otto