Leistungen für psychisch geistig Kranke

Hallo,

meine Schwester (29) ist psychisch (Borderline) und geistig (Hirnleistungsminderung) krank! Sie arbeitet in einer Behinderteneinrichtung für psýchisch kranke und bekommt 4 Fachstunden die Woche vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe! Diese Fachstunden werden leider nur dürftig angeboten vom Ambulant betreuten Wohnen des Wittekindshofes, sprich sie fallen öfter aus! Aber selbst wenn diese stattfinden würden reichen 4 Fachstunden nicht aus! Da ich als Bruder und gesetzlicher Betreuer (Vermögen+Behörden) mich ansonsten um sie kümmere, wird es mir leider derzeit auch etwas arg viel!

Deswegen interessiert mich inwieweit man zusätzliche Leistungen seitens der Kranken/Pflegekasse, Landschaftsverband, Sozialamt etc. beantragen kann!

Des weiteren würde ich mich gern zu dem Thema Schwerbehinderung informieren, weiß aber hierfür leider keine unabhängige Anlaufstelle, da ich einen Antrag auf Verschlechterung stellen möchte!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

Hallo Sebastian,

ich kann Dir hier leider gar nicht groß weiterhelfen. Leistungen der Pflegeversicherung dürften hier ausscheiden. Denn diese sind ja nur auf grundpflegerische Hilfe und bei Demenzerkrankungen beschränkt.

Zum Thema Schwerbehinderung fällt mir aber ein: Da könntest Dich an das Versorgungsamt wenden.

Gruß Sandal Tolk

meine Schwester (29) ist psychisch (Borderline) und geistig
(Hirnleistungsminderung) krank! Sie arbeitet in einer
Behinderteneinrichtung für psýchisch kranke und bekommt 4
Fachstunden die Woche vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe!

Das ist eine kurze Frage, die einer längeren Antwort bedarf und noch längerem Hintergrundwissens.
Melde dich per Mail bitte unter www.Laube-Stiftung.de
dort sind Kontaktdaten unserer Beratungsstelle.
Sei getröstet, sooooo geht es vielen behinderten Menschen. In die angegebene Gegend „Wittekindshof“ habe ich Kontakte außerhalb der Einrichtung.
Viele Grüße
Elawitt

Guten Tag Sebastian,

nachstehend habe ich Ihnen eine gute www Adresse gesandt, wichtig wäre auch eine Bescheinigung vom HausArzt und allen KonsiliarÄrzten über JEDE einzelne Behinderung die Ihre Schwester hat (z.B. wenn sie auch noch zusätzlich eine Sehbehinderung haben sollte gibt es noch mehr Hilfe, welchen Schwerbehinderten Ausweis hat sie - welche Buchstaben stehen hinten drauf „G“ „RF“ „B“…- in welcher Stadt / Land leben Sie beide, welche Pflegestufe hat sie??? In jeder Stadt im Rathaus können Sie ebenfalls Adressen und Anlausstellen erfahren die im Umkreis sind und Ihnen praktisch helfen/Rat geben können.

http://www.lebenmitbehinderung.nrw.de/ratgeber/verze…

Herzliche Grüße von Georgia

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht aus.
Würde sonst gern helfen.

Gruß Sina

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

Gruß, Christian

Hallo!

Falls noch nicht geschehen, solltest du zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Pflegeversicheurng beantragen. Im Allgemeinen spricht man von Leistungen fr Menschen mit Demenz - genauer heißt es jedoch für Menschen mit Einschränkungen in der Alltagskompetenz - vielleicht verschafft dir das etwas Luft und eine Einstufunf in eine Pflegestufe ist nicht norwendig
Bei uns in der Gegend gibt es beim Gesundheitsamt eine unabhängige Behindertenberatung - vielleicht gibt es da die Möglichkeit. Erfahrungsgemäß sind auch die ansässigen Betreuungsvereine gut über Beratungsmöglichkeiten informiert.

Mit freundlichem Gruß
H. Nordiek

Da ich selber aus OWL komme,kann ich Dir einige Empfehlungen geben.Als erstes wuerde ich die psychatrische Ambulanz in Gadderbaum aufsuchen,die direkt mit proWerk zusammenarbeiten.Das Betreuungsangebot ist vielfaeltig und die Mitarbeiter dort wuerden sich um Deine Schwester kuemmern und sich gleichzeitig auch um das finanzielle ueber Landschaftsverband,ggf.Rentenversicherung kuemmern.
In der Sache der Schwerbehinderung wendest Du Dich an das Zustaendige Sozialamt (frueher Versorgungsamt).Den notwendigen Antrag kannst Du online runterladen.Wichtig sind wie ueblich Atteste,Diagnosen,usw.,daher gerne auch einen weiteren Arzt (denke Deine Schwester ist in Behandlung) hinzuziehen.Nach Amtsaerztlicher Untersuchung wird dann der Schwerbehindertenausweiss ausgestellt,aber Vorsicht…oftmals mit zu wenig Anerkennugsprozenten (da kann Dir aber Euer Arzt weiterhelfen).Anschliessend ggf. einen Gleichstellungsantrag stellen,in dem Fall,dass Deine Schwester zu wenig Prozentpunkte in Ihrer Behinderung bekommen hat.
Hoffe ich konnte helfen und viel Erfolg.:smile:

Sie hat 50% keinerlei Sonderzeichen! Wir leben in Spenge eine Pflegestufe hat sie nicht!

Hallo Sebastian,

„Spenge“ sagt mir nichts, ist das auch in NRW? Benötigt Ihre Schwester denn Hilfe bei der „direkten“ und „indirekten“ Pflege? Erläuterung ==> http://www.julie-roger-haus.de/krohwinkel_de,436.html
Hat Ihnen meine Antwort überhaupt geholfen, ich verstehe nicht genau was Sie wissen wollen… der Bereich ist so umfassend, Sie müssten schon ein bissel „genauer“ sein. Also gehen Sie zum Rathaus Ihrer Stadt, die sagen Ihnen auch wo es BeratungsStellen in Ihrer Umgebung gibt. Dort erfahren Sie professionelle Hilfe, denn es gibt so viele Fragen die beantwortet werden müssen… Alles Gute für Sie und Ihre Schwester.

Herzliche Grüße von Georgia

Hallo,

hier ist eine kurze Antwort schwierig. Gute Beratung erhält man bei Behindertenverbänden und Selbsthilfeeinrichtungen. Die meisten Krankenkassen können Anlaufstellen benennen. Die Versorgungsbehörde ist zur Auskunft und Beratung in Schwerbehindertenangelegenheiten verpflichtet. Allerdings empfiehlt sich hier eine möglichst konkrete Fragestellung. Je allgemeiner die Frage, desto allgemeiner ist meistens die Antwort.

Ambulante psychiatrische Pflege wird vielerorts nur in geringem Umfang angeboten. Infos und Adressen würde ich bei einer sozialpsychiatrischen Beratungsstelle oder dem Gesundheitsamt erfragen.

„Zusätzliche Leistungen“ ist eine sehr unspezifische Frage. Die örtliche Pflegeberatung (Adresse über Krankenkasse) berät rund um das Theme Pflege und Betreuung. Dort kennt man auch die Spezialisten seitens anderer Anlaufstellen, die spezifischen Rat geben können.
Grundsätzlich geht im Bereich Sozialhilfe einiges. Hier muss aber ein konkreter Bedarf da sein, der nicht aus eigenen Mitteln oder durch unterhaltsverpflichtete Angehörige gedeckt werden kann. Das Sozialamt wird nicht von sich aus über alle denkbaren Möglichkeiten beraten (ist auch sachlich unmöglich).
Grundsätzlich besteht seitens aller Sozialbehörden eine Beratungspflicht über die konkrete Frage hinaus, wenn ein Bedarf offenkundig scheint. Sonst werden evtl. Verjährungsfristen ausgesetzt. Eine „Rundum-Beratung“ über alle evtl. Möglichkeiten beinhaltet das nicht. Es bleibt leider nichts anderes übrig, als immer wieder nachzufragen oder sich an die Selbsthilfeverbände zu halten. Wer Geld hat, ist auch mit einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht gut beraten. Wald und Wiesen Advokaten verstehen häufig wenig von der Materie. Da sind die Auskünfte der Behörden oft besser und zudem kostenlos.

Hallo,
wegen Urlaubszeit hier leider nur eine kurz
Antwort.
Suchen Sie einmal nach dem Begriff
„Persönliches Budget“. Dieses bietet eine
vielzahl von Möglichkeiten über den normalen
Bedarf hinaus.
Gruß
KM

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Ich kann mich bei diesem Komplex nur Antworten für Pflegeversicherung und SchwerBG geben.

Pflegeversicherung zahlt generell keine Therapien; d.h. auch keine Fachstunden. Hierbei handelt es sich um Therapien = Krankenkasse.

Antrag auf Erhöhung SchwerBG einfach ausfüllen und auf die Reaktion warten; beim Ausfüllen darauf achten, dass es um Funktionseinschränkungen handelt. Die Schwere einer Krankheit / Behinderung ist zweitrangig. Gute Therapeuten / Ärzte kennen die Richtlinien und richten sich in der Diktion nach diesen.