Ich habe eine Frage zur Privaten Krankenversicherung:
Wie werden nach Tod des Versicherungsnehmers mit noch ausstehenden Arzt- und Krankenhausrechnungen umgegangen?
- Muß der Erbe in Vorleistung treten und die Krankenhauskosten/Arztkosten zunächst tragen, um sie dann bei der PKV wieder zurückzuerstatten.
- Kann die Bezahlung der Rechnungen / Erstattung von bzw. auf das Konto des Verstorbenen erfolgen, falls der Erbe eine Vollmacht für das Konto des Verstorbenen hat (wobei die Vollmacht ja wohl mit dem Tod erlischt).
Ich wäre für Hinweise sehr dankbar.
Gruß,
Sabine