Leistungen während einer betrieblichen Umschulung

Hallo an alle erstmal.

Folgende Situation: Ich fange ab dem 01.08.2010 eine betriebliche Umschulung zum Immobilienkaufmann an. Diese wird wie üblich 24 Monate dauern. Während dieser Zeit bekomme ich mein ALG1 weiterhin bezahlt in Höhe von ca. € 571,-. Desweiteren bekomme ich meine Ausbildungsvergütung. Im ersten Jahr € 500,- und im zweiten dann € 600,-.

Meine Frage ist nun folgende. Gibt es noch weitere Leistungen die man in Anspruch nehmen darf bei denen es auch Sinn macht dafür Anträge einzureichen. Ich meine Wohngeld, Unterhaltsgeld, Fahrkosten, etc. Oder was natürlich sonst noch drin wäre.

Zu meiner Wohnsituation ist zu sagen das ich momentan noch mit meiner Freundin zusammen lebe aber wir uns entschlossen haben lieber getrennt zu leben.

Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

Beste Grüße

Tarek

Hallo,
soweit ich weiß,
wird bei einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschulung nur das ALG weitergezahlt und man bekommt keine zusätzliche Ausbildunngsvergütung.
Ansonsten übernimmt das Arbeitsamt Fahrtkosten.

Hallo Tarek.

Soweit ich weis, wird Dir Dein ALG1 gekürzt, wenn Du mehr Azubi-Vergütung als 400 Euro bekommst. Darin kann ich mich allerdings auch täuschen. Desweiteren stehen Dir Fahrtkosten natürlich zu. Unterhaltskosten/Wohngeld wirst Du bestimmt nicht genehmigt bekommen. Du verdienst laut Deiner Aussage 1100 Euro im Monat. Wohngeld wird über H4 vermittelt. Dein Gehalt liegt deutlich über dem Anspruch.
Du könntest versuchen, Kopiergeld, Zuzahlungen für Bücher etc zu bekommen. Aber ich denke, mehr wird da nicht zu holen sein.

Ehrliche Frage meinerseits… Reicht Dir das Geld, was Du bekommst, nicht? Ich wäre mehr als zufrieden!

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

Ähm das sind alles Bruttoleistungen. Nicht Netto. Versteh mich net falsch aber das ist bei diversen laufenden kosten nicht gerade viel

Moin Tarek,

ichh kann dir nicht sagen, was man noch alles bekommen kann.
Die Frage ist doch: Was wird gebraucht und wo drückt der Schuh!

Der Staat soll doch nur im Notfall um Hilfe gebeten werden und dann eingreifen. Wenn deine Lebensumstände Hilfe benötigen, wird es sicher Möglichkeiten geben.

Aber das ist sehr individuell und nicht zu verallgemeinern.

Da hast Du vollkommen Recht. Das es Brutto ist, wusste ich nicht. ALG1 wird ja im Grunde nur Netto bestätigt. Von Deinem Azubi-Gehalt werden ca 150 - 200 Euro abgezogen. Immernoch 900 über. Ich kann Dir nur raten getrennt zu leben, sonst wird Dir eine Menge Geld von Deinem Wohngeld gestrichen. Das Problem habe ich auch… Aber es gibt Sachen, die muss man halt in kauf nehmen *zwinker*

Ich habe gerademal 700 Euro (mit Fahrgeld). Dazu muss ich sagen, dass ich mich in einer schulischen Umschulung befinde und nebenher noch Jobbe… Dort darf ich nur 165 Euro dazu verdienen.

Ich hoffe Du hast Dich nicht angeriffen gefühlt. Wenn doch, war das nicht meine Absicht. Ich geh in der Regel immer von Netto-Bezügen aus.

MfG

Hallo,

welche Leistungen man erhalten kann steht im Merkblatt 6, das jeder mit der Bewilligung erhält.

Gruß
Otto