Hallo,
wurde letztens von meiner Nachbarin folgendes gefragt (sie ist etwas älter, aber ganz lieb, u. kennt sich mit diesen Dingen nicht so aus). Hab ihr versprochen mich kundig zu machen.
Also, die Dame bezieht (neben der Rente) Leistungen vom Amt zur Zahlung der Miete. Ich glaube das es Sozialhilfe ist, gibt es das überhaupt noch? Na ja, jedenfalls berechnet das Amt den Betrag nach der Grundlage der Personen die in der Wohnung wohnen.
In ihrem Fall ist das sie selbst, ihr Ehemann, sowie ihr Sohn. Letzterer ist aber fast nur bei seiner Lebensgefährtin. Momentan sind also 3 Personen in der Wohnung offiziell gemeldet. Nun die Frage:
Inwieweit verändern sich die Leistungen vom Amt, wenn der Sohn sich abmeldet? Somit würde er also auch offiziell nicht mehr dort wohnen. Steigt dann die Leistung, oder sinkt sie? Ich glaube eher letzteres, bin mir aber nicht sicher…
Ich weiß nicht was ich der lieben alten Dame raten soll???
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Hallo,
wurde letztens von meiner Nachbarin folgendes gefragt (sie ist
etwas älter, aber ganz lieb, u. kennt sich mit diesen Dingen
nicht so aus). Hab ihr versprochen mich kundig zu machen.
Also, die Dame bezieht (neben der Rente) Leistungen vom Amt
zur Zahlung der Miete. Ich glaube das es Sozialhilfe ist, gibt
es das überhaupt noch? Na ja, jedenfalls berechnet das Amt den
Betrag nach der Grundlage der Personen die in der Wohnung
wohnen.
Wenn es sich Leistungen zur Zahlung der Miete handelt, könnte es doch Wohngeld sein. Wichtig wäre noch, ob der Sohn Einkommen bezieht und inwieweit dies berücksichtigt wird.
In ihrem Fall ist das sie selbst, ihr Ehemann, sowie ihr Sohn.
Letzterer ist aber fast nur bei seiner Lebensgefährtin.
Momentan sind also 3 Personen in der Wohnung offiziell
gemeldet. Nun die Frage:
Inwieweit verändern sich die Leistungen vom Amt, wenn der Sohn
sich abmeldet? Somit würde er also auch offiziell nicht mehr
dort wohnen. Steigt dann die Leistung, oder sinkt sie? Ich
glaube eher letzteres, bin mir aber nicht sicher…
Wenn es sich tatsächlich um Wohngeld handelt, sinkt es erstmal grundsätzlich. Hängt aber vom konkretten Fall ab.
Ich weiß nicht was ich der lieben alten Dame raten soll???
Hoffe ihr könnt mir helfen!
das Ehepaar hat ja mal einen schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten. Da steht mit Sicherheit drin, unter welchen Voraussetzungen die Hilfe gewährt wird und sollten sich Voraussetzungen geändert haben (z.B. Auszug des Sohnes), dieses unmittelbar dem Amt zu melden ist. Im Zweifel kann man ja dort anrufen oder hingehen. In dem Bescheid steht auch drin, was passiert, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt - z.B. Bußgeld.
Sollte es sich um Wohngeld handeln, dann guck hier http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index… http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnrau…
Gruß
Otto
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