Hallo,
Person X wurde aus einer Stationären reha entlassen. Dort steht folgendes:
Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung:
letzte Berufliche tätigkeit: Bäckereifachverkäuferin nur noch unter 3 std.
Positives und negatives leistungsbild:
leichte arbeit,zeitweise stehend, überwiegend sitzend, tagesschicht
beschreibung des leistungsvermögens:
das qualitative und quantitative Leistungsvermögen für die letzte berufliche Tätigkeit ist aufgehoben.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann die patientin noch leichte körperliche Tätigkeiten vollschichtig verrichten, dabei sollte sie nicht in Zwangshaltungen tätig sein oder auf leitern und gerüsten arbeiten.ferner sollte sie keine Lasten >5 KG heben oder tragen müssen.
bereits im Vorfeld der jetzigen rehabilitation wurden LTAs beantragt.
Von unserer seite wird dieses Vorgehen unterstützt.
person X wird jetzt arbeitsunfähig entlassen.
Die DRV wollte diese reha im eilverfahren, um mit dem Reha Entlassungsbericht über Leistungen zur teilhabe am arbeitsleben zu entscheiden.
So entscheidung steht: Person X kann vollschichtig als Bäckereifachverkäuferin arbeiten und somit wird Leitsungen zur teilhabe abgelehnt.
Wie kann das sein, das mit so einem Bericht abgelehnt wird??
das kann doch nicht sein oder???
MFG Vincent