Tochter ist schwerbehindert ( 50 % )Sie bezieht Leistung nach §§97 ff SGB III ( Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ), weil sie zur Zeit einen sogenannte berufsvorbereitende Maßnahme macht. Werden diese Leistungen zu 100 % bei Hartz IV mit angerechnet oder bleibt dieses Geld (104 € ) ( vielleicht auch teilweise )anrechnungsfrei ? Vielen Dank
Wenn diese Leistung zweckgerichtet ist und nicht für den gleichen Zweck gedacht ist wie Alg II (Lebensunterhalt), dann müsste sie anrechnungsfrei sein.
Ich vermute mal, dass diese Leistung den Zweck hat, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Wenn es so ist, dann müsste sie anrechnungsfrei sein.