Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Geehrte Experten,

ich nehme seit 2 Monaten an einer TaA (die durch die DRV Bund gefördert wird) teil. Die Maßnahme dauert 5 Monate.
Ich habe begonnen Bewerbungen zu schreiben und die Realität ist: Die Weiterbildung ist nicht ausreichend qualifizierend, damit ein Einstieg im Arbeitsmarkt in einem Berufsbild gelingt, dass ich mit meiner Behinderung ausüben kann.

Vor Beginn der jetzigen Weiterbildung war mir dies nicht bewusst. Wird mir die Rentenversicherung eine weitere Weiterbildung finanzieren?
Ist dies Ermessenssache oder habe ich einen Rechtsanspruch? Wo ist dies gesetzlich geregelt?

Leider habe ich erst einen Termin Mitte Januar beim Reha-Berater, der alles andere als engagiert ist.

Sollte der Reha-Berater eine weitere Weiterbildung mündlich ablehnen, wer ist die nächste Instanz?

Hat es ggfs. Sinn zum Vdk und/oder zum Anwalt zu gehen?

Grüße - ubis

Hallo,

Realität
ist: Die Weiterbildung ist nicht ausreichend qualifizierend,

Wer und wie wurde dies festgestellt?

Wird mir die Rentenversicherung eine weitere
Weiterbildung finanzieren?

Grundsätzlich denkbar, wenn die erste Maßnahme nicht zum Erfolg führte.

Ist dies Ermessenssache oder habe ich einen Rechtsanspruch?

Nach § 33 Abs. 1 SGB IX werden die Leistungen erbracht, die erforderlich sind. Was erforderlich kann sicher unterschiedlich bewertet werden.

Sollte der Reha-Berater eine weitere Weiterbildung mündlich
ablehnen,

Eine mündliche Ablehnung hat keine Rechtswirkung.

wer ist die nächste Instanz?

Zunächst stellt man einen schriftlichen Antrag. Darauf erhält man einen schriftlichen Bescheid. In dem wird man auch über den Rechtsbehelf informiert. Alles Weitere ggf. dann später.

Hat es ggfs. Sinn zum Vdk und/oder zum Anwalt zu gehen?

Hier ist ja doch noch keine Entscheidung getroffen worden.

Gruß
Otto

Hallo ubis,

Hast Du im Vorfeld der Maßnahme eine Eignungsabklärung oder eine Berufsfindung gemacht?

Was mich jedoch an Deiner Frage zum jetzigen Zeitpunkt wundert ist: woher willst Du denn jetzt schon wissen, dass die Maßnahme Dir nicht helfen wird, wenn erst 40% der Maßnahmedauer erreicht sind?
Es kommt natürlich auch immer darauf an, in welchem Bereich oder in welchem Beruf man einen beruflichen Wiedereinstieg plant. Die DRV ist grundsätzlich nicht verpflichtet Dir - vorausgesetzt eine Integration im Rahmen der Maßnahme erfolgt nicht - eine weitere Bildungsmaßnahme zu finanzieren. Ein Gang zum VDK oder Rechtsanwalt ist meines Wissens nach im Moment völlig überflüssig und erfolglos, da Du ja gerade im Rahmen einer durch die DRV finanzierten Integrations-/ Bildungsmaßnahme gefördert wirst, die noch nicht mal zu 50% abgelaufen ist. Du solltest erst mal Deine Bewerbungsbemühungen verstärken, da Du ja - wie Du selbst schreibst - gerade erst mit dem Bewerben begonnen hast. Auch für Menschen ohne gesundheitliche Einschränkunen ist es nicht ungewöhnlich sich über einen längeren Zeitraum engagiert zu bewerben um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Darüber hinaus kenne ich den Arbeitsmarkt in Deienr Region nicht und kann Dir deshalb auch keine weiteren Empfehlungen geben. Weiterhin solltest Du Dich mit deinen Lehrgangsleitern über Deine Bedenken unterhalten und notfalls Deine Berufsvorstellungen korrigieren, bzw. anpassen.

Ich drücke Dir auf jeden Fall ganz fest die DAumen, dass es doch noch eine in deinem Sinn erfolgreiche Maßnahme für Dich wird.

Viele grüße

Pit