Geehrte Experten,
ich nehme seit 2 Monaten an einer TaA (die durch die DRV Bund gefördert wird) teil. Die Maßnahme dauert 5 Monate.
Ich habe begonnen Bewerbungen zu schreiben und die Realität ist: Die Weiterbildung ist nicht ausreichend qualifizierend, damit ein Einstieg im Arbeitsmarkt in einem Berufsbild gelingt, dass ich mit meiner Behinderung ausüben kann.
Vor Beginn der jetzigen Weiterbildung war mir dies nicht bewusst. Wird mir die Rentenversicherung eine weitere Weiterbildung finanzieren?
Ist dies Ermessenssache oder habe ich einen Rechtsanspruch? Wo ist dies gesetzlich geregelt?
Leider habe ich erst einen Termin Mitte Januar beim Reha-Berater, der alles andere als engagiert ist.
Sollte der Reha-Berater eine weitere Weiterbildung mündlich ablehnen, wer ist die nächste Instanz?
Hat es ggfs. Sinn zum Vdk und/oder zum Anwalt zu gehen?
Grüße - ubis