Hallo!
Angenommen jemand bekommt Leistungen zur Teilhebe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung in Form von Praktika. In dieser Zeit bekommt er Überbrückungsgeld. Im Vertrag steht, dass bei Krankheit nicht gezahlt wird. Was aber , wenn derjenige krank wird? Woher bekommt er dann Geld?
Mathilda