Leistungsanspruch ALG SGB

Hallo zusammen,

Wenn:
Der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) 12 Kalendermonate beträgt und sich der ALG Empfänger nach vier Monaten entscheidet keine Leistungen mehr zu beanspruchen und stattdessen einen 400€ Job annimmt.

Von seinen Leistungsanspruch nahm er vier Monate in Anspruch, da er nun einen MiniJob angenommen hat, müsste doch sein Aspruch „einfrieren“
Also wenn dem MiniJobber aus dem 400€ „Arbeitsverhältnis“ „gekündigt“ wird, und somit wiederholt arbeitslos ist, hat dieser noch einen Leistungsanspruch von gut 8 Monaten! oder liege ich falsch?

Beste Grüße

Hallo,

Also wenn dem MiniJobber aus dem 400€ „Arbeitsverhältnis“
„gekündigt“ wird, und somit wiederholt arbeitslos ist, hat
dieser noch einen Leistungsanspruch von gut 8 Monaten! oder
liege ich falsch?

Das kommt drauf an in welchem Zeitraum sich das ganze abgespielt hat.

MfG

Mhm, wenn er 2 Monate lang in einem 400€ Job gearbeitet hat und dann sich wieder arbeitslos meldet ?!?

Bleibt der Anspruch erhalten?

Mhm, wenn er 2 Monate lang in einem 400€ Job gearbeitet hat
und dann sich wieder arbeitslos meldet ?!?

Dann schon. Nach 2 Monaten reicht aber ne einfache telefonische Meldung m.W. nicht. Da „darf“ man dann - glaub ich - nochmal Formulare („Von der Wiege bis zur Bahre Formulare Formulare …“*) ausfüllen.

* Zitat aus einem mir gerade nicht vollständig geläufigen Gedicht :wink:

Hallo,

Wenn:
Der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) 12 Kalendermonate
beträgt und sich der ALG Empfänger nach vier Monaten
entscheidet keine Leistungen mehr zu beanspruchen und
stattdessen einen 400€ Job annimmt.

warum stattdessen? beansprucht der Minijob mind. 15 Stunden pro Woche? abmelden kann man sich natürlich trotzdem.

Von seinen Leistungsanspruch nahm er vier Monate in Anspruch,
da er nun einen MiniJob angenommen hat, müsste doch sein
Aspruch „einfrieren“

ja, auf die Dauer von 4 Jahren ab Entstehung des Anspruches, wenn kein neuer Anspruch entstanden ist. Steht alles im Merkblatt für Arbeitslose, das jeder erhält.

Also wenn dem MiniJobber aus dem 400€ „Arbeitsverhältnis“
„gekündigt“ wird, und somit wiederholt arbeitslos ist, hat
dieser noch einen Leistungsanspruch von gut 8 Monaten! oder
liege ich falsch?

nein, wenn innerhalb von 4 Jahren, s.o.

Gruß
Otto