Hallo Experten,
ich brauche mal ein wenig Unterstützung bei der Durchsetzung eines Leistungsanspruches bei einer Berufsunfähigkeitversicherung (also eine Herausforderung für echte Experten).
Es handelt sich um einen Vertrag der Generali Lloyd nach Tarif „PVF Modell 95“ und den Versicherungsbedingungen „ER3196“.
Eckdaten des Vertrages: Laufzeit 5 Jahre, Leistungsdauer bei Eintritt der BU vor Ablauf des Vertrages bis zum 60 Lebensjahr der VP.
Der (vermeintliche) Leistungsfall ist vor Ablauf der Versicherung eingetreten und auch geltend gemacht worden. Die Generali hat nach Prüfung des Leistungsanspruches für 12 Monate die Rentenzahlung erbracht, jedoch unter Vorbehalt und somit Nichtanerkennung einer bestehenden Leistungspflicht.
Jetzt kommt der Knackpunkt:
Die ursprüngliche Laufzeit der Versicherung endet demnächst. Die Generali hat angekündigt, die Leistung zu diesem Zeitpunkt einzustellen und verlangt die Hergabe des Versicherungsscheines. Die bisherigen Zahlungen wurden als Kulanzzahlungen bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte wird dabei ignoriert. Als Begründung für diese Forderungen dient die Tatsache, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht. Es wurden keine Hinweise auf entsprechende Bedingungsklauseln gegeben.
In der Tat liegt keine AU-Bescheinigung eines Arztes vor. Es sind mehrere Operationen durchgeführt worden, deren unmittelbaren Folgen jetzt zwar verheilt sind, jedoch nicht die erwünschte Wirkung gezeigt haben. Eine Tätigkeit im alten Beruf der VP als Krankenschwester wird jedoch aufgrund der Beeinträchtigung (unbrauchbare Hand) von Seiten der Mediziner vollständig ausgeschlossen. Dieser Meinung schließt sich auch das Arbeitsamt an, führt die VP jedoch mit dem Status „Arbeitslos“ und will demnächst über Umschulungsmaßnahmen nachdenken. Die BfA hat einen Rentenantrag wegen BU ablehnend beantwortet, da sich der MDK auf eine psychische Erkrankung beruft und damit eine Einstellung der Krankengeldzahlung (im Sinne der Krankenkasse) bewirkt hat.
Jetzt meine Fragen:
• Die Beantwortung der Frage nach der Berufsunfähigkeit richtet sich m.E. nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen und NICHT nach einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch Ärzte oder einer Diagnose durch den MDK. Warum beruft sich die Gesellschaft jetzt auf diese Beurteilungen durch Dritte?
• Weder das VVG noch die Bedingungen bestimmen in diesem Falle die Herausgabe des Versicherungsscheines. Warum will die Gesellschaft diesen zur Beendigung der Versicherung vorliegen haben (außer zur versehentlichen Beseitigung)?
• Die Klärung der Frage des Versicherungsfalles (also der BU) richtet sich m.E. nach EINTRITT desgleichen und nicht nach dem Ablaufdatum der Versicherung. Mir wäre neu, dass ich vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Feststellungsklage zur Wahrung meiner Rechte einreichen muss. Wieso argumentiert die Generali also mit dem Ablaufdatum des Vertrages, wo es doch um die Feststellung des Leistungsfalles geht?
Diese Fragen hören sich ein wenig „naiv“ an. Mir ist klar, dass eine Versicherung nicht gerne eine Berufsunfähigkeit anerkennt. Aber die Generali hat diese Forderungen jetzt schriftlich (mit ppa. Unterschrift) gestellt - also nachweisbar.
Die Anforderungen sind also ernstzunehmen und ich frage mich, worauf sie sich berufen.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten und dankbar für Tipps und Hinweise.
Gruß,
H.