Leistungsanspruch Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin 26 Jahre alt und habe noch keine Ausbildung abgeschlossen. Momentan arbeite ich Nachts ein Nebenjob ca 10-12 Stunden in der Woche. Lebe mit meiner Mutter zusammen in einem einFamilien Haus.

Ich war von 2008 bis 2010 nicht krankenversichert gewesen, trotz allem hat mich eine Krankenkasse aufgenommen (12/2010).
Seit dem zahle ich auch ein Betrag von 160€ monatlich.

Letzte Woche war ich noch bei der Arbeitsagentur wegen der Betriebe die mich als Auszubildenen evtl nehmen würden.

Danach bin ich zur Jobbörse, ich habe da gefragt ob man mich unterstützen könnte bei der Krankenversicherung.
Man sagte füllen Sie doch diesen Antrag zu Hartz4 aus, und machen so eine Maßnahme die insgemsamt 40 Stunden dauert. Um zu wissen wie man so ein Antrag richtig ausfüllt usw.

Ich habe jedoch eine Verzichtserklärung unterschrieben und will lieber im September eine Ausbildung anfangen, wenn es mit einem Ausbildungsvertrag nicht klappt wollte ich Vollzeit arbeiten, und nicht Hartz4 bekommen.

Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir zu meiner Situation sagen könnten welche Leistungen mir zustehn. ALG1 oder ALG2 ?

Vielen Dank für Ihre Zeit

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Da Du bis jetzt keine Beitragszeiten, diese werden durch Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gebildet, hast, bekommst Du auch kein ALG 1 !
Somit bliebe nur ein Antrag auf ALG 2 /Hartz4.
Bei dem Einkommen wird das Deiner Mutter und Dein Nebenjob und alle weiteren Einnahmen angerechnet.
Dazu muss Deine Mutter und Du alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse angeben!!!
Z. B. Haus, Sparbuch, Versicherung, Bausparen, KFZ, u.s.w.
Solltest Du dann ALG 2 bekommen, bist Du über die ARGE auch krankenversichert, selbst wenn Du nur einen Cent bekommen würdest.

Angaben ohne Gewähr

Gruß

Franjo

Hallo,

ALGII sind sogenannte „HartzV“-Leistungen.
Wenn Sie bisher nicht gearbeitet haben, stehen ihnen evtl. Leistungen nach dem SGB II also ALG II-Leistungen zu. ALG I ist das ehemalige Arbeitslosengeld.
mfg,

Hallo, ich kann das nicht beantworten. Vermute, dass Sie gleich in ALG2 kämen, da Sie vorher ja noch nicht gearbeitet haben.Aber sicher bin ich nicht! Evtl. mal im Internet recherchieren.