Leistungsauftrag nach Kündigung der Ergänzugs-KV

Hallo zusammen :smile:

Kann man Belege für erstattungswürdige Privatleistungen bei einer Zusatz-Krankenversicherung einreichen, nachdem man die Versicherung bereits gekündigt hat?
Gehen wir davon aus, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht, die erstattungsfähige Leistung aber noch während des Versicherungsschutzes(d.h. Vertragsverhältnisses) in Anspruch genommen wurde. Die übliche Einreichungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Kann man also einen Beleg rückwirkend einreichen oder muss eine Versicherung im Nachhinein nicht mehr dafür aufkommen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
vg nina

Gehen wir davon aus, dass der Versicherungsschutz nicht mehr
besteht, die erstattungsfähige Leistung aber noch während des
Versicherungsschutzes(d.h. Vertragsverhältnisses) in Anspruch
genommen wurde. Die übliche Einreichungsfrist ist noch nicht
abgelaufen. Kann man also einen Beleg rückwirkend einreichen

Unter diesen Umstädnen, ja.

oder muss eine Versicherung im Nachhinein nicht mehr dafür aufkommen?

In diesem Falle muß sie.

Das ging ja flott!
Vielen Dank, Nordlicht!