Nehmen wir an: Person A verkauft einen Gutschein für 180,- auf Ebay an Person B.
Person B versucht den Gutschein einzulösen und stellt fest, dass dieser ungültig ist.
Wendet sich an Person A und diese Person überweist das Geld umgehend (gleich am nächsten Tag).
Person B gibt trotzdem eine Anzeige bei der Polizei auf.
Daraufhin bekommt Person A " Beiehrung/ schriftliche Äußerung im Strafverfahren" von der Polizei per Post.
- Was erwartet einen bei diesem Strafverfahren? Strafe für den Verkauf von einem ungültigen Gutschein?
- Wie hoch fällt so eine Strafe an?
- Sollte man eine Schriftliche Aussage machen oder sich von einem Anwalt beraten lassen?
Möchte nur eine Vorstellung bekommen was mich erwartet.