Leistungsbetrug - Anzeige

Nehmen wir an: Person A verkauft einen Gutschein für 180,- auf Ebay an Person B.
Person B versucht den Gutschein einzulösen und stellt fest, dass dieser ungültig ist.
Wendet sich an Person A und diese Person überweist das Geld umgehend (gleich am nächsten Tag).
Person B gibt trotzdem eine Anzeige bei der Polizei auf.
Daraufhin bekommt Person A " Beiehrung/ schriftliche Äußerung im Strafverfahren" von der Polizei per Post.

  1. Was erwartet einen bei diesem Strafverfahren? Strafe für den Verkauf von einem ungültigen Gutschein?
  2. Wie hoch fällt so eine Strafe an?
  3. Sollte man eine Schriftliche Aussage machen oder sich von einem Anwalt beraten lassen?

Möchte nur eine Vorstellung bekommen was mich erwartet.

Wenn da schon ein Schreiben von der Polizei/Staatsanwaltschaft gekommen ist, dann steht da doch der Vorwurf drin.
Wie lautet der denn ?

Betrug ? Versuchter Betrug ?

Das setzt aber den Vorsatz voraus und wäre nachweispflichtig, dass der Verkäufer wusste, der Gutschein wäre ungültig und der Verkauf desselben deswegen betrügerisch um den Käufer zu schädigen.

Kann so ein Nachweis überhaupt gelingen, zumal ja sofort auf Mängelmeldung der Kaufpreis erstattet wurde ? Konnte der Verkäufer denn überhaupt hoffen, ein möglicher Betrug würde nicht entdeckt ? Schließlich war mit dem Einlösen des Gutscheins zu rechnen, das war sein einziger Sinn und Zweck. Der Erfolg eines Betruges kann m.E. gar nicht realisiert werden.

Das ist doch ein Strafverfahren ( bzw. es kann eines daraus werden) und da wäre vorher eine anwaltliche Beratung nützlich. Der Anwalt kann nämlich die ganze Akte zu dem Vorgang anfordern und einsehen. Du selbst kannst das nicht !
Deshalb sollte man auch vorher keine Angaben zur Sache machen.

Wenn Du noch nicht durch ähnliche Fälle auffällig geworden bist, dann passiert da wohl gar nichts. Verfahren wird gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.

MfG
duck313