Leistungsbezogene Gehaltskürzung

Hallo ExpertInnen,

unter welchen Voraussetzungen darf ein Arbeitgeber Angestellten das Gehalt kürzen ?

Zum Fall :

Angestellter A arbeitet seit vielen Jahren in einem großen Konzern. Aufgrund seiner besonderen fachlichen Qualifikation erreicht er eine gute Position mit entsprechender Vergütung.
Nach vielen Jahren „meckert“ nun unversehens der neue, junge Vorgesetzte B über die Leistung von A. Er bemängelt, dass A ihn(B) nicht ausreichend sowohl in der Frequenz als auch in der Form über den Fortgang von Projekten informiere.(Alle anderen Vorgesetzten der letzten beiden Jahrzehnte hatten überhaupt nichts an der internen Kommunikation von A auszusetzen.)
Wöchentlich finden Arbeitsgruppentreffen im Beisein von A und B statt, wobei A dem B stets vom Fortgang der Projekte berichtet, teilweise auch schriftlich als Powerpoint-Präsentation.
Trotz unstrittig hoher fachlicher Qualifikation von A droht ihm B an, das Gehalt zu kürzen, wenn sich die Kommunikation nicht verbessere.
B verlangt eine stundengenaue Arbeitsplanung sowie täglichen „Rapport“, was A zeitlich in der Erfüllung seiner eigentlichen fachlichen Aufgaben behindern würde.
Darf B dem A nun das Gehalt kürzen, weil er sich subjektiv nicht ausreichend informiert fühlt ?

Lexi

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag ???
Wenn dort nichts zum Thema „Leistungslohn“ oder ähnliches steht, dann darf nichts vom Gehalt wegen „Schlechtleistung“ abgezogen werden. außerdem muß eine "Schlechtleistung vom AG erst mal durch Ermahnung oder Abmahnung festgestellt werden, wogegen sich der AN natürlich wehren kann. Änderungen sind nur möglich, wenn der Tarifvertrag so etwas zuläßt ( und AG und AN tarifgebunden sind), oder durch eine Änderungskündigung. Gibt es in dem Betrieb einen BR, dann unterliegen Kriterien für Leistungslöhne voll der Mitbestimmung. Auf den ersten Blick riecht das eher nach Mobbing aus, denn ein Vorgesetzter, der einen solchen Unsinn redet, stellt selber seine Qualifikation in Zweifel. Im übrigen geht es bei Leistungsbezahlung i.d.R. um Zuschläge zum Grundlohn.

&Tschüß

WHoepfner

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag ???
Wenn dort nichts zum Thema „Leistungslohn“ oder ähnliches
steht, dann darf nichts vom Gehalt wegen „Schlechtleistung“
abgezogen werden. außerdem muß eine "Schlechtleistung vom AG
erst mal durch Ermahnung oder Abmahnung festgestellt werden,
wogegen sich der AN natürlich wehren kann. Änderungen sind nur
möglich, wenn der Tarifvertrag so etwas zuläßt ( und AG und AN
tarifgebunden sind), oder durch eine Änderungskündigung.

Hallo Wolfgang,

bei uns sind die Gehaltsgruppen in Level einteilt. D.H. Level 1 ist der Mindestlohn für diejenigen (unter)durchschnittliche Leistung erbringen, das ganze steigert sich dann bis Level 4 für die Top Leistungsbringer, dieser Level ist für den normalen AN nicht zu erreichen. Da die Anforderungen immer mehr gestiegen sind, kommt kaum jemand mehr über Level 2 (jährliche Gehaltserhöung in Höhe des Inflationsausgleiches) hinaus. Wer dagegen protestiert bekommt zur Antwort: Sie können jederzeit einen Level niedriger eingestuft werden. Den Betriebsrat einzuschalten bringt absolut nichts, weil die Chefs bei 5 Millionen Arbeitslosen am längeren Hebel sitzen :frowning:

Gruß

Roland

mehrere Nachfragen
Hi,

wie alt sind A und B?
Läuft in dem Konzern gerade eine „Teamkampagne“, oder werden alte Hierarchien (offiziell) verschlankt?
Hat der langjährige Mitarbeiter evtl. jahrzehntelang allein vor sich hergewurstelt, aber jetzt ist das nicht mehr gefragt?

Aufgrund der bisher verfügbaren Information sagt mir mein Gefühl, dass der junge Vorgesetzte deutlich mehr „im Recht“ ist, denn schliesslich hat den Vorgesetzten ja jemand mit einer bestimmten Absicht eingestellt.

Gruss,

Hallo,

wie alt sind A und B?

der Chef B ist jünger als der Angestellte A.

Läuft in dem Konzern gerade eine „Teamkampagne“

scheint so zu sein. Es gibt noch andere derartige Fälle.

Hat der langjährige Mitarbeiter evtl. jahrzehntelang allein
vor sich hergewurstelt?

Nein. Es gab immer Kontakt zum Vorgesetzten.Allerdings ließen sich die Vorgesetzten nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt unterrichten, wie es jetzt gewünscht wird.

Aufgrund der bisher verfügbaren Information sagt mir mein
Gefühl, dass der junge Vorgesetzte deutlich mehr „im Recht“
ist, denn schliesslich hat den Vorgesetzten ja jemand mit
einer bestimmten Absicht eingestellt.

Der Vorgesetzte wurde nicht neu eingestellt. Er ersetzte lediglich den „alten“ Chef, der im Ruhestand weilt.
Es stellt sich die Frage, ob jede Absicht rechtens ist. Wie weit soll und kann die interne Kommunikation gehen ?

lexi

Wie
weit soll und kann die interne Kommunikation gehen ?

Hallo lexi, darauf gibt es keine pauschale Antwort mit irgendwelchen Messkriterien, weil das von verschiedenen Faktoren abhängen kann:

  • Tätigkeit
  • Position
  • Verantwortungsbereich
  • vertragliche Vereinbarungen
  • Anweisungen des Arbeitgebers (und da gehören in Firmen mit entsprechender Struktur eben auch die Leute dazu, die der Arbeitgeber befugt Anweisungen zu geben)
  • mitunter situationsbedingt
    usw.

Ob in dem gefragten Fall eher ein arbeitsrechtliches oder vielleicht nicht doch eher ein zwischenmenschliches Problem vorliegt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Sind denn die Fronten so verhärtet, dass man sich nicht mal zusammensetzen kann, um ein klärendes Gespräch zu führen?

MfG

Hallo Roland,

was Du da schreibst, hört sich richtig übel an. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, wer das wann wie vereinbart hat. Davon hängt ab, ob die Regelung rechtsgültig ist oder nicht. Allerdings würde diese Einzelfallbeurteilung den zulässigen Rahmen des Forums sprengen und den MOD (zu Recht) auf den Plan rufen. Entweder findest Du einen einzelnen Experten, der sich traut, das aus der Ferne zu beurteilen oder Du gehst vor Ort zur Gewerkschaft oder Fachanwalt.

Sorry &Tschüß

WHoepfner

man muss sich schon helfen lassen WOLLEN,
sonst wird das nichts.
Ich hab keine Lust, dir alles aus der Nase herauszuziehen.

Hi,

der Chef B ist jünger als der Angestellte A.

WIE_ALT_SIND_A_UND_B ???
Diese Frage verlangt nach konkreten Zahlen!
Falls du das nicht weisst, ist der Eine 50+ und der Andere 40-?
Oder: Wie weit liegen die Beiden auseinander?
(…)

Nein. Es gab immer Kontakt zum Vorgesetzten.Allerdings ließen
sich die Vorgesetzten nicht über jeden einzelnen
Arbeitsschritt unterrichten, wie es jetzt gewünscht wird.

Unterrichten über jeden einzelnen Schritt ist natürlich Müll.
Kannst du „immer Kontakt zum Vorgesetzten“ in konkreten Zahlen ausdrücken?
(…)

Der Vorgesetzte wurde nicht neu eingestellt. Er ersetzte
lediglich den „alten“ Chef, der im Ruhestand weilt.

Ob er neu eingestellt oder intern versetzt worden ist, spielt kaum eine Rolle. Entscheidend ist, dass er da jetzt ist, und dass das evtl. nicht nur rein zufällig so ist.

Es stellt sich die Frage, ob jede Absicht rechtens ist. Wie
weit soll und kann die interne Kommunikation gehen ?

Für mich steht fest, dass es schon Einiges an zwischenmenschlichem Schieflaufen erfordert, egal ob A oder B, damit es dazu überhaupt kommt.

Gruss,

sonst wird das nichts.
Ich hab keine Lust, dir alles aus der Nase herauszuziehen.

Hi,
WIE_ALT_SIND_A_UND_B ???

Der Chef ist Ende 30, der Angestellte um die 50

Oder: Wie weit liegen die Beiden auseinander?
(…)
Kannst du „immer Kontakt zum Vorgesetzten“ in konkreten Zahlen
ausdrücken?

wöchentlich einmal

(…)

Der Vorgesetzte wurde nicht neu eingestellt. Er ersetzte
lediglich den „alten“ Chef, der im Ruhestand weilt.

Ob er neu eingestellt oder intern versetzt worden ist, spielt
kaum eine Rolle. Entscheidend ist, dass er da jetzt ist, und
dass das evtl. nicht nur rein zufällig so ist.

Sicherlich hat das seinen Grund. Es wird allgemein massiv gespart.A verdient gut, nicht sooo viel weniger als der Vorgesetzte…
Für mich steht fest, dass es schon Einiges an

zwischenmenschlichem Schieflaufen erfordert, egal ob A oder B,
damit es dazu überhaupt kommt.

Ja klar. Nur was kann ein Angestellter in dieser Situation tun ? Muss er sich mit kleinlichen Vorgaben schikanieren lassen ?

Danke für deine Hilfe
lexi

Hallo,

Sind denn die Fronten so verhärtet, dass man sich nicht mal
zusammensetzen kann, um ein klärendes Gespräch zu führen?

Ja, die Stimmung scheint ziemlich schlecht zu sein. Viele kommen mit dem Vorgesetzten nicht klar und manche haben gekündigt.Darüberhinaus gab es eine interne Bewertung von Vorgesetzten durch die Mitarbeiter, und diese fiel nicht sehr schmeichelhaft für B aus. Er steht selbst unter Druck.

Gruß
Lexi

Hi nochmal,

jetzt nach 2 weiteren Antworten deinerseits hat sich mein Gefühl für die Situation deutlich geändert.
Die Aussage mit der Gehaltskürzung kommt mir vor, als ob es sich um eine wilde, aber leere Drohung eines überforderten Vorgesetzten handelt, der händeringend nach Anerkennung für seine Tätigkeit sucht.
Kann es sein, dass die Äusserung mit der Gehaltskürzung einmalig war und evtl. in einer Art Affektsituation?
Hat der betreffende Vorgesetzte wirklich die Möglichkeit, so eine Drohung im Zweifelsfall auch durchzusetzen? Steht er evtl. alleine da und hat keinen grossen Rückhalt von seinem Vorgesetzten?
Kann er die Tätigkeit des Angestellten überhaupt beurteilen?
Du sagtest, es handelt sich um einen grösseren Konzern.
Normalerweise sind die mit guten Betriebsräten ausgestattet.
Gibt es evtl ein Zwischenzeugnis oder ähnliche dokumentierte Evidenz, die für den Angestellten sprechen? Personalakte?
Damit würde man sicherlich nicht schlecht dastehen.

Ich würde dem Angestellten raten, ab sofort alles zu notieren, wann er dem Vorgesetzten was mit welchem Medium mit welchem Ergebnis vorgetragen hat. Ferner würde ich jede nicht ganz saubere Äusserung mit Datum, Uhrzeit und Zeugen notieren.
Erst wenn solche Notitzen vorliegen, kann man daraus einen arbeitsrechtlichen Fall machen.

Gruss,

Hallo Helge,

Kann es sein, dass die Äusserung mit der Gehaltskürzung
einmalig war und evtl. in einer Art Affektsituation?

Ja, Emotionen spielen sicher eine Rolle, denn der Vorgesetzte hat seinem Angestellten schon vor einigen Monaten deutlich zu verstehen gegeben, dass er es nicht in Ordnung findet, dass A annähernd genauso viel verdient wie er selbst.Letzthin hat er ihm dann noch triumphierend mirgeteilt nun verdiene er, der Vorgesetzte, mehr als A. Also spielt wohl auch Neid eine Rolle.

Hat der betreffende Vorgesetzte wirklich die Möglichkeit, so
eine Drohung im Zweifelsfall auch durchzusetzen? Steht er
evtl. alleine da und hat keinen grossen Rückhalt von seinem
Vorgesetzten?

Das kann ich nicht beurteilen.

Kann er die Tätigkeit des Angestellten überhaupt beurteilen?

Ja das kann er, weil er vom Fach ist.

Du sagtest, es handelt sich um einen grösseren Konzern.
Normalerweise sind die mit guten Betriebsräten ausgestattet.
Gibt es evtl ein Zwischenzeugnis oder ähnliche dokumentierte
Evidenz, die für den Angestellten sprechen? Personalakte?
Damit würde man sicherlich nicht schlecht dastehen.

Der Betriebrat wurde schon konsultiert und hat angedeutet, dass er seine Zustimmung zu der Degradierung wohl verweigern wird. Aber man weiß ja nie, wer da am längeren Hebel sitzt.Was die Beurteilungen anbelangt weiß ich nur, dass der Betroffene fachlich besonders gut ist, aber wohl tatsächlich eher ein Tüftler „im stillen Kämmerlein“, ohne unkooperativ oder unfreundlich zu sein.Es gab noch nie irgendwelchen Ärger mit Kollegen oder Vorgesetzten.

Ich würde dem Angestellten raten, ab sofort alles zu notieren,
wann er dem Vorgesetzten was mit welchem Medium mit welchem
Ergebnis vorgetragen hat. Ferner würde ich jede nicht ganz
saubere Äusserung mit Datum, Uhrzeit und Zeugen notieren.
Erst wenn solche Notitzen vorliegen, kann man daraus einen
arbeitsrechtlichen Fall machen.

Danke für die Tipps.

Lexi