Leistungsbezug

Leistungsbezieher zieht innerhalb der Gemeinde um. Muss er die Änderungsanzeige selbst bei Amt melden, oder reicht ein Brief?

Hallo

Wichtig ist, dass er die wesentlichen Punkte benennt und die Veränderung nachweislich mitteilt; bei einem einfachen Postbrief hat er keinen Nachweis, dass sein Schreiben beim Empfänger eingegangen ist.

Bei ALG1: Formular „Veränderungsmitteilung“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26634/Navigation/zen…
Bei ALG2: Formular „Mitteilung über Veränderungen“:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG

Hallo,

Wichtig ist, dass er die wesentlichen Punkte benennt und die
Veränderung nachweislich mitteilt; bei einem einfachen
Postbrief hat er keinen Nachweis, dass sein Schreiben beim
Empfänger eingegangen ist.

Der Vordruck „Veränderungsmitteilung“ sieht keine besondere Versandform vor - als Normalbrief. Generelles Mißtrauen gegenüber der AA ist nicht angebracht.

Gruß
Otto

Guten Abend,

Generelles Mißtrauen gegenüber der AA ist nicht angebracht.

dieses ist eigentlich auch immer „mein Tenor“, wenn es um Dinge in meinem „Lieblingsbereich“ den Versorgungs/Integrationsämtern geht, denen ja auch gerne ein „schachern um GDBs“ nachgesagt wird…

Aber gerade bei mitwirkungspflichtigen Dingen bei den AA bzw. JobCentern, die zur Leistungsversagung führen können, ist man als Kunde/Leistungsempfänger tatsächlich „der Dumme“, wenn man diesen Nachweis nicht bringen kann…
In meiner eigentlich geliebten Heimatstadt scheint es auch zur Zeit „in Mode“ zu sein, seitens der JobCenter, auf nicht nachweisbare Dinge nicht zu reagieren…

2 „Kunden“ von verschiedenen JobCentern meiner Stadt reichten relativ zeitgleich Unterlagen per normalem Brief ein --> und bekamen freundliche Erinnerungen die Unterlagen doch einzureichen…
Da auf den Erinnerungen Fax-Nr. als Kontaktmöglichkeiten genannt wurden, haben diese beiden Kunden ihre Unterlagen nunmehr gefaxt --> und bekamen nunmehr die Androhung auf Leistungsverweigerung…
Erst als die Unterlagen von dem einen per Übergabeeinschreiben und von dem anderen persönlich eingeworfen wurden mit dem handschriftlichen Vermerk von mir auf dem Umschlag: eingeworfen am XX um YY – Zeuge: Name / Unterschrift …reagierten die beiden JobCenter auf wunderbare Art und Weise mit der Bescheidung des Antrages…

…von wem war noch das Zitat: Ein Schelm, wer böses dabei denkt…?

Gruß
Otto

Gruß
MG

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Hallo

es ist wohl weniger eine Frage des „generellen Misstrauens gegenüber dem AA“ . Wenn man einen Vertrag oder eine Mitgliedschaft o.Ä. kündigt, die sich ansonsten z.B. automatisch um ein weiteres Jahr verlängern würde,macht man das üblicherweise ja auch nachweislich… und schickt die Kündigung aus gutem Grund und im eigenen Interesse nicht mit einem Standardbrief raus.

Wenn man ein Schreiben an „seinen“ Leistungsträger schickt, muss man ggf. auch den Nachweis erbringen können, dass dieses Schreiben dort eingegangen ist.
Normale Briefe können nicht nur behördenintern verlorengehen, sondern auch schon vorab auf dem Weg dorthin, bei der Post / dem Zustelldienst.
Und egal ob ALG1 oder ALG2: Das hat unter Umständen Folgen für den Leistungsanspruch, die der Betroffene höchstwahrscheinlich nicht haben wollen wird.

Arbeitsagentur /ALG1:
„Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss einen Umzug unverzüglich der Agentur für Arbeit mitteilen. Nur so ist sichergestellt, dass Vermittlungsangebote und Bescheide weiterhin ankommen.
Wird die Agentur für Arbeit nicht informiert, liegt keine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung vor. Diese ist jedoch eine gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Ein Nachsendeantrag genügt nicht, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.
Damit die Arbeitslosengeldzahlung nicht eingestellt wird oder gar eine Rückforderung droht, sollte ein Wohnortwechsel immer umgehend mitgeteilt werden.“

Kann man den Eingang dieser Mitteilung nicht nachweisen, hat man u.U.schlechte Karten - und „rechtlich“ nichts dagegen in der Hand.

Auch bei ALG2 muss man „Änderungen in den persönlichen Verhältnissen
(z. B.Erzielung von Einkommen, Auszug eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft, Änderung der Adresse, Bezug von Renten etc.) unverzüglich anzeigen“. Man muss an jedem Werktag postalisch unter der angegebenen Anschrift erreichbar sein (und bei einem Umzug während ALG2-Bezug ist für den Mietvertragsabschluss grundsätzlich auch eh vorab die Zustimmung des Jobcenters einzuholen, wegen der Kosten der neuen Unterkunft.)

Egal, ob es „nur“ auf eine Ordnungswidrigkeit hinausliefe oder auf Leistungseinbußen: Es kann übel nach hinten losgehen, sich als Leistungsbezieher darauf zu verlassen, dass der (zu Einsparungen angehaltene) Träger ein „Ups, ist mein Brief etwa nicht bei Ihnen angekommen ?!“ mit kulantem „Macht nix, Schwamm drüber“ beantwortet.

Aber wer sich das Risiko leisten kann, der vertraue halt darauf, dass sein Standardbrief garantiert ankommen wird :smile:

LG

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Hallo

es ist wohl weniger eine Frage des „generellen Misstrauens
gegenüber dem AA“ . Wenn man einen Vertrag oder eine
Mitgliedschaft o.Ä. kündigt, die sich ansonsten z.B.
automatisch um ein weiteres Jahr verlängern würde,macht man
das üblicherweise ja auch nachweislich… und schickt die
Kündigung aus gutem Grund und im eigenen Interesse nicht mit
einem Standardbrief raus.

Der Postweg ist der eine Weg. Vor Ort kann man eine Mitgliedschaft kündigen (z.B. Fitnesscenter) oder aber auch die Kündigung abgeben und sich den Empfang quittieren lassen. Das ist die billige, aber effektivste Zustellform.

Wenn man ein Schreiben an „seinen“ Leistungsträger schickt,
muss man ggf. auch den Nachweis erbringen können, dass dieses
Schreiben dort eingegangen ist.

Das wird, wenn überhaupt, nur eine Rolle spielen, wenn Meldefristen oder Fristen im Rahmen einer Anhörung.

Normale Briefe können nicht nur behördenintern verlorengehen,
sondern auch schon vorab auf dem Weg dorthin, bei der Post /
dem Zustelldienst.

sehr richtig, aber das normale Zustellrisiko - damals wie heute

Und egal ob ALG1 oder ALG2: Das hat unter Umständen Folgen für
den Leistungsanspruch, die der Betroffene höchstwahrscheinlich
nicht haben wollen wird.

Arbeitsagentur /ALG1:
„Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss einen Umzug unverzüglich
der Agentur für Arbeit mitteilen. Nur so ist sichergestellt,
dass Vermittlungsangebote und Bescheide weiterhin ankommen.
Wird die Agentur für Arbeit nicht informiert, liegt keine
Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung vor. Diese ist jedoch
eine gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von
Arbeitslosengeld. Ein Nachsendeantrag genügt nicht, um die
Erreichbarkeit sicherzustellen.
Damit die Arbeitslosengeldzahlung nicht eingestellt wird oder
gar eine Rückforderung droht, sollte ein Wohnortwechsel immer
umgehend mitgeteilt werden.“

Kann man den Eingang dieser Mitteilung nicht nachweisen, hat
man u.U.schlechte Karten - und „rechtlich“ nichts dagegen in
der Hand.

Auch bei ALG2 muss man „Änderungen in den persönlichen
Verhältnissen
(z. B.Erzielung von Einkommen, Auszug eines Mitglieds der
Bedarfsgemeinschaft, Änderung der Adresse, Bezug von Renten
etc.) unverzüglich anzeigen“. Man muss an jedem Werktag
postalisch unter der angegebenen Anschrift erreichbar sein
(und bei einem Umzug während ALG2-Bezug ist für den
Mietvertragsabschluss grundsätzlich auch eh vorab die
Zustimmung des Jobcenters einzuholen, wegen der Kosten der
neuen Unterkunft.)

Ja, unverzüglich ist immer ein dehnbarer Begriff. Für manche Kunden bedeutet unverzüglich innerhalb drei Tage, für manche Kunden ist völlig in Ordnung, erst nach Wochen bescheid zu geben und wiederum manche teilen gar nichts mit und behaupten rotzfrech das Gegenteil.

Egal, ob es „nur“ auf eine Ordnungswidrigkeit hinausliefe oder
auf Leistungseinbußen: Es kann übel nach hinten losgehen, sich
als Leistungsbezieher darauf zu verlassen, dass der (zu
Einsparungen angehaltene) Träger ein „Ups, ist mein Brief etwa
nicht bei Ihnen angekommen ?!“ mit kulantem „Macht nix,
Schwamm drüber“ beantwortet.

sicher kann das hinten losgehen, aber ist im Einzelfall zu sehen, woran es lag
Zu welchen Einsparungen ist der Träger angehalten???

Aber wer sich das Risiko leisten kann, der vertraue halt
darauf, dass sein Standardbrief garantiert ankommen wird :smile:

oder beherzigt das nächste Mal o.g. Ratschläge :smile:))

LG

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