Hallo guten Tag,
nach einer Insolvenz erhält der GF kein Arbeitslosengeld, muss sich aber (zwangs)krankenversichern. Augrund fehlender Einnahmen häuft sich ein Rückstand von 5.000,00 an, der jetzt monatlich mit € 100,00 zurückbezahlt wird.
Seit 13 Monaten ist er nun festangestellt, Beiträge werden pünktlich überwiesen. Nach nun einem Jahr Festanstellung kommt die Krankenversicherung an und schreibt, der Mann dürfe seine Karte nicht mehr benutzen, muss sogenannte Leistungsscheine dem Arzt vorlegen (peinlich) und darf nur in akuten Fällen und Schmerzen behandelt werden, solange der gesamte Rückstand nicht beglichen ist.
Er ist jedoch schwerer Diabtiker, Bluthochdruck, Knoten in der Schilddrüse. Weiß jemand den entsprechenden § wo man da nachlesen kann oder kennt sich jemand aus? Vielen Dank und Gruß