Leistungseinstellung Krankenversicherung

Hallo guten Tag,
nach einer Insolvenz erhält der GF kein Arbeitslosengeld, muss sich aber (zwangs)krankenversichern. Augrund fehlender Einnahmen häuft sich ein Rückstand von 5.000,00 an, der jetzt monatlich mit € 100,00 zurückbezahlt wird.

Seit 13 Monaten ist er nun festangestellt, Beiträge werden pünktlich überwiesen. Nach nun einem Jahr Festanstellung kommt die Krankenversicherung an und schreibt, der Mann dürfe seine Karte nicht mehr benutzen, muss sogenannte Leistungsscheine dem Arzt vorlegen (peinlich) und darf nur in akuten Fällen und Schmerzen behandelt werden, solange der gesamte Rückstand nicht beglichen ist.

Er ist jedoch schwerer Diabtiker, Bluthochdruck, Knoten in der Schilddrüse. Weiß jemand den entsprechenden § wo man da nachlesen kann oder kennt sich jemand aus? Vielen Dank und Gruß

$ 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V ist maßgebend. Notfallbehandlungen und akute lebendsbedrohliche Krankheiten werden trotz der Beitragsrückstände behandelt. Außerdem kann dieser ruhende Leistungsanspruch zurückgenommen werden, sofern es zu einer genehmigten Ratenzahlung gekommen ist.

MfG

N.

Hallo,

geregelt ist das in § 16 Abs. 3 a SGB V.

Mir aber nicht klar warum die Kasse diesen zieht, wenn eine Ratenzahlvereinbarung vorliegt die bedient wird ?

Es sei denn er ist mit den Raten im Rückstand oder hat die Zahlung ganz eingestellt ?

MfG
T. Heinold

Hallo,
vielen Dank, eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt es nicht, die weigern sich, diese anzunehmen, der Mann zahlt jeden Monat 100,00 Euro.

Was gar nicht beantwortet wird, ob diese Maßnahme nicht überzogen ist, wenn der Mann schon 13 Monate pflichtversichert ist und die Firma brav die Beiträge überweist, warum fällt ihnen das jetzt ein, obwohl die Raten laufen?

Danke und Gruß

Hallo,

kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Ich empfehle mit der Kasse Rücksprache zu nehmen und zu klären was exakt das Problem ist.

MfG
T. Heinold