Hallo zusammen,
als freier Mitarbeiter für ein österreichisches Unternehmen zu arbeiten ist sicherlich üblich. Diese verlangen jedoch, dass sich der Freiberufler eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besorgt und die Rechnung mit dem Vermerk „Steuerschuld geht auf Leistungsepmfänger über“ versieht.
Dazu ist also neben der jährlichen Einnahmenüberschuss-Rechnung auch eine Umsatzsteuererklärung (wegen der Ust-Nr.) notwendig. Dort wird das Einkommen unter den Punkt „Leistungsempfänger als Steuerschuldner“ gesetzt.
Mitte August bekommt der Freiberufler nun die Aufforderung, 70€ Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Steuerschuld fällt doch aber auf den Leistungsempfänger, also das österreichische Unternehmen. Wieso und vor allem wofür muss der Freiberufler die Umsatzsteuer zahlen?
Bedeutet die Umsatzsteueridentifikationsnummer auch, dass jeden Monat bzw. zumindest Vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt gesendet werden muss?
Kann nun - beispielsweise für inländische Aufträge - auch noch die Kleinunternehmerregelung greifen? Oder muss nun für alle Aufträge Umsatzsteuer mitberechnet werden?
Vielen Dank im Voraus!