Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein freier Mitarbeiter ist für eine Unternehmensberatung tätig und wird auf Tagessatzbasis bezahlt.
Somit sollten seine Leistungen ja klar einem Kalenderjahr zuzurechnen sein und diese auch steuerlich in das gleiche Jahr fallen, unabhängig vom eigentlichen Geldeingang. Richtig?
Wären die Einkünfte für Leistungen in 2010 somit auch in 2010 zu versteuern, für den Fall dass
a) die Rechnung in 2010 erfolgt aber die Überweisung (Geldeingang) erst in 2011
b) die Rechnung in 2011 geschrieben wird mit Bezug auf die in 2010 erbrachte Leistung (und Geldeingang somit auch natürlich erst in 2011)
Vielen Dank!
MfG