Leistungsfähig vs. Erwerbstätig ?

Im Eherecht steht der Begriff „Leistungsfähig“ im Kapitel „Unterhalt“. Der/die jenige muß den Unterhalt bezahlen, solange er/sie leistungsfähig ist. Wenn er/sie wesentlich irgednwann weniger verdient, dann ist eine Anpassung des Unterhalts möglich.

Nun angenommen, eine Scheidungsvertrag enthält den Begriff „Erwerbstätig“ und nicht „Leistungsfähig“ und der Person, der den Unterhalt bezahlen muß ist die Frau, und sie ist schwanger, was passiert denn nun ?

Ach ja, und die Frau bekommt Zwillinge noch dazu…

Ab wann muß die Frau den Unterhalt nicht mehr bezahlen ?

Gruß
Antoine

Hallo

Ich mag mich ja täuschen, aber ich empfehle da die Anfrage in einem passenderen Forum, denn zumindest mir wird nicht klar, was das im Brett Arbeitsrecht zu suchen hat…

Gruß,
LeoLo

na ja ich dachte, der Unterschied zwischen Erwerbsfähig und Leistungsfähig oder arbeitsfähig wäre hier richtig.

ZB. was ist der Unterschied zwischen Erwerbsfähig und arbeitsfähig oder anders formuliert…

–> Ist eine Frau, die Geld von ihrem Arbeitsgeber bekommt, weil sie in der Schwangerschaft ist, erwerbsfähig ??

Gruß
Antoine

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Hallo

na ja ich dachte, der Unterschied zwischen Erwerbsfähig und
Leistungsfähig oder arbeitsfähig wäre hier richtig.

Antoine, es geht doch um einen Scheidungsvertrag. Da sollte Dir klar sein, daß Du im Brett Arbeitsrecht falsch aufgehoben bist. Zudem kann man anhand der geringen Informationen bisher auch nur Rate mal mit Rosenthal spielen.

–> Ist eine Frau, die Geld von ihrem Arbeitsgeber bekommt,
weil sie in der Schwangerschaft ist, erwerbsfähig ??

Ja. Meines Erachtens wird die Erwerbsfähigkeit nicht von einem Beschäftigungsverbot tangiert. Aber, wie gesagt, Du bist hier im Arbeitsrecht.

Aber warum machst Du es Dir so schwer? Versuch doch mal:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/search.fpl?o…

Gruß,
LeoLo

@ LeoLo: DANKE !